Auskunftspflicht für Airbnb und Co Berlin verschärft Ferienwohnungsverbot

Illegale Ferienwohnungen sollen in Berlin bald wirkungsvoller bekämpft werden. Die rot-schwarze Landesregierung verschärfte das sogenannte Zweckentfremdungsverbot. Internetplattformen wie Airbnb sind demnach künftig verpflichtet, Auskunft über die Anbieter einer Ferienwohnung zu geben. Zudem bekommen die Bürgerämter zwei Jahre Zeit, um Anträge auf Ausnahmen zu bearbeiten. Bislang sollte eine Ferienwohnung automatisch als genehmigt gelten, wenn die Ämter innerhalb von 14 Monaten keine Entscheidung getroffen hatten.

«Die Aussage ist sehr deutlich: Wir sind entschlossen, dieses Zweckentfremdungsverbot durchzusetzen», sagte Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel (SPD). Ein Verbot von Ferienwohnungen schade dem Tourismus in der Hauptstadt nicht. Derzeit sind nach Angaben der Verwaltung 6300 Ferienwohnungen gemeldet. Zudem seien 1200 mögliche Verstöße ermittelt worden und es gebe 2800 weitere Hinweise aus der Bevölkerung.

Für Arztpraxen oder Anwaltskanzleien in normalen Wohnungen gelte das Verbot nicht, betonte Geisel. Zweitwohnungen dagegen dürften nicht als Ferienwohnungen vermietet werden. Das Verbot war am 1. Mai 2014 in Kraft getreten, sah aber eine Übergangszeit vor, die Ende April 2016 endet. Die Landesregierung will damit mehr Wohnungen für die wachsende Berliner Bevölkerung schaffen. Für Touristen gebe es genügend Angebote in Hotels und Hostels, sagte Geisel.

Es werde wahrscheinlich mehrere Monate dauern, bis die Ferienwohnungen nach der Übergangsfrist wieder als normale Wohnungen auf dem Markt seien. Sie ausschließlich für Flüchtlinge zu nutzen, lehnte Geisel ab. «Wir haben nicht nur einen angespannten Wohnungsmarkt für Flüchtlinge, sondern für alle Berliner», sagte er. dpa