Bewirtschaftungspflicht für Wiener Weingärten WienWein setzt Denkmalschutz durch

Seit Jahren fordern die WienWein Winzer, Rainer Christ, Michael Edlmoser, Thomas Huber (Fuhrgassl-Huber), Gerhard J. Lobner (Mayer am Pfarrplatz), Thomas Podsednik (Cobenzl) und Fritz Wieninger einen wirksamen Schutz für die Wiener Weingärten. Wien ist in der weltweit einmaligen Situation, als Großstadt über ein nennenswertes stadteigenes Weinbaugebiet zu verfügen, das qualitativ hochwertige Lagen vorweisen kann und international renommierte Weine hervorbringt.

Doch leider befinden sich gerade die besten Weingärten in Zonen, die auch für die Immobilienwirtschaft interessant sind. Man kann das durchaus verstehen: Eine Villensiedlung am Nussberg mit Blick auf die Donau, eine Wohnhausanlage am Bisamberg, ein Hang-Grundstück am Rande von Grinzing oder Neustift - damit lässt sich sehr viel Geld verdienen.

Weinberge in Wien werden Weinberge bleiben. Wiens Weingärten waren daher in der Vergangenheit stets durch Immobilienspekulationen bedroht. Die bestehenden Raumordnungs- und Bebauungspläne boten zu wenig Schutz. Doch nun sind die Spekulantenträume ausgeträumt: Mit dem neuen Gesetz wurde tatsächlich so etwas wie ein Denkmalschutz für die Rebflächen geschaffen - Weinberge in Wien werden Weinberge bleiben.

WienWein begrüßt das neue Gesetz goo.gl/re0ZTv, das am 23.12.2014 in Kraft getreten ist, aber erst jetzt so richtig für Aufmerksamkeit sorgt. Die Winzergruppe hat aktiv an der Erarbeitung dieser Lösung mitgewirkt und sich in den letzten Jahren sehr stark dafür engagiert. "Wir waren richtig lästig", beschreibt WienWein Winzer Fritz Wieninger den Einsatz seiner Gruppe, "wir waren in regionalen Komitees aktiv, haben unzählige Gespräche mit der Stadtregierung geführt und Überzeugungsarbeit geleistet, richtig intensives Lobbying betrieben."

Was genau bringt das novellierte Wiener Weinbaugesetz?

Alle Bewirtschafter bzw. Grundstückseigentümer von Wiener Rebflächen sind zu einer weinbaulichen Nutzung ihrer im Rebflächenverzeichnis als Weingärten eingetragenen Flächen verpflichtet. Selbst Flächen, die gerodet wurden (nach dem in Krafttreten des Gesetzes), müssen spätestens nach acht Jahren wieder bepflanzt werden. Die relativ lange Frist soll helfen, dass das Gesetz auch in der Praxis ohne Härten flexibel anwendbar ist - kleinere Betriebe, die bereits an die Einstellung der Winzertätigkeit dachten oder keinen Nachfolger finden, haben so ausreichend Zeit, eine Lösung zu erarbeiten - zum Beispiel die Fläche verpachten oder einen anderen Winzer als Käufer suchen, der die Flächen wieder nutzt.

Kritik an der Bewirtschaftungspflicht

Das neue Gesetz, das die WienWein Winzer als große Errungenschaft für Wien ansehen, hat auch Kritik erhalten. Ein Vorwurf lautet, dass das Gesetz nicht weit genug geht, weil die aktuell nicht bepflanzten Flächen nicht betroffen sind. Umgekehrt gab es Proteste, weil die Eigentumsrechte der Grundstücksbesitzer eingeschränkt werden. WienWein Winzer Rainer Christ: "Wir finden den Eingriff gerechtfertigt, weil es darum geht, den Wiener Weinbau als Kulturgut zu schützen. Wenn jemand ein historisches Gebäude aus dem 12. Jahrhundert besitzt, darf er damit auch nicht machen was er will, sondern muss im Sinne des Denkmalschutzes das Erbe erhalten."

WienWein ist eine Vereinigung der sechs führenden Weingüter der Stadt Wien. Innerhalb der Stadtgrenzen werden insgesamt 660 Hektar Weinberge bewirtschaftet. Damit ist Wien weltweit die einzige Hauptstadt mit substantiellem Weinbau. Darüber hinaus zählt der Weinbau zu den wichtigen Kultur- und Tourismusgütern der Stadt. Die Gruppe WienWein engagiert sich vor allem für hochqualitativen Weinbau, hat international anspruchsvolle Weinspezialitäten etabliert und die Renaissance des "Wiener Gemischten Satzes" eingeläutet.