EU-Weinanbau Winzer können Anbauflächen ausweiten

Ab 1. Januar 2016 gelten neue Vorschriften für Rebpflanzungen, wonach jeder EU-Staat die Rebfläche jährlich um ein Prozent ausdehnen kann. "Durch das neue System erhält der europäische Weinsektor Flexibilität, um die Erzeugung allmählich auszuweiten und so der wachsenden Nachfrage auf dem Weltmarkt gerecht zu werden", sagte EU-Landwirtschaftskommissar Phil Hogan.

Laut einer Studie verliert die EU Marktanteile auf den Weltmärkten und muss zudem auf die global wachsende Nachfrage reagieren. Vor allem in den USA und in China steige der Weinkonsum. Der Weinsektor der EU werde in Zukunft immer mehr von Ausfuhren abhängen.

Die Entscheidung war lange umstritten. Kritiker fürchten, dass die Preise fallen, wenn mehr Wein angebaut werden darf. Die EU-Staaten haben daher das Recht, auch künftig den Flächenzuwachs einzuschränken. Es ist eine Trendwende: Bislang gelten in der EU Flächen-Beschränkungen für den Weinbau (Weinpflanzrechte). In der Vergangenheit hatte die EU sogar jahrelang Notdestillationen gefördert und Rodungsprämien gezahlt, um der eigenen Überproduktion Herr zu werden.

Die neuen Regeln wurden bereits von den EU-Staaten und dem EU-Parlament angenommen und treten Anfang nächsten Jahres in Kraft. In der EU sind Spanien, Frankreich und Italien die größten Weinerzeuger. dpa