Fußball-EM Rechtstipps für Fußballfans

Damit Fußballbegeisterte ohne Foul und die Überschreitung rechtlicher Regeln durch die EM kommen, erklären Experten von anwalt.de, wie viel EM-Dekoration erlaubt ist und wie laut beim Public Viewing beziehungsweise einer privaten Fanparty gefeiert werden darf und welche Ansprüche hungrige Fußball-Fans haben, wenn der Lieferdienst Probleme macht.

Fahnen, Schals, Autoschmuck: Wie viel EM-Deko ist erlaubt?

Ob zu Hause oder unterwegs - während der EM verleihen zahlreiche Fußballfans ihrer Begeisterung für die "schönste Nebensache der Welt" mit diversen Fanartikeln Ausdruck. Doch wo liegen die Grenzen der EM-Dekoration? Grundsätzlich gilt, dass Produkte wie Trikots, Fahnen, Schals und Autospiegel-Überzieher nicht die Sicherheit anderer Personen beeinträchtigen dürfen.

Solange keine relevanten Schäden entstehen, ist es prinzipiell erlaubt, die eigene Wohnung so zu dekorieren, wie man möchte; in Treppenhäusern oder auf Fluchtwegen sollten sich jedoch keine störenden Gegenstände oder leicht brennbaren Materialien befinden. Um Unfälle zu vermeiden, dürfen Deko-Artikel am Auto auf keinen Fall die freie Sicht des Fahrers behindern und sollten sie außerdem gut befestigt sein.

Torjubel vs. Nachtruhe: Wie laut darf es bei Public Viewing und Privatpartys zugehen?

Stadiumatmosphäre kann auch während der Live-Übertragung eines EM-Spiels beim Public Viewing, im eigenen Garten oder im heimischen Wohnzimmer aufkommen. Doch während die Fußball-Enthusiasten feiern, fühlt sich manch weniger EM-interessierte Anwohner oder Nachbar durch Partystimmung, Torjubel oder An- und Abreiseverkehr gestört. Die EM-Spiele beginnen teilweise erst um 21.00 Uhr und können deshalb mit Verlängerung, Elfmeterschießen und Siegesfeier bis nach Mitternacht andauern und so die übliche Nachtruhe stören.

Da es sich bei der Fußball-EM um eine internationale Sportveranstaltung von herausragender Bedeutung handelt, hat die Bundesregierung speziell für die Europameisterschaft eine zeitlich befristete Verordnung erlassen, damit auch nach 22.00 Uhr Spiele live unter freiem Himmel beziehungsweise in Zelten oder unter Regenschutzdächern im Rahmen eines Public-Viewing-Events übertragen werden dürfen. Hierzu müssen entsprechende Veranstaltungen bei den örtlichen Behörden angemeldet werden, die im Einzelfall entscheiden, ob eine entsprechende Veranstaltung zulässig ist.

Nicht von der EM-Verordnung betroffen sind rein private Veranstaltungen in der eigenen Wohnung oder im Garten. Wer also mit seinen Freunden eine private EM-Party feiern möchte, muss diese grundsätzlich nicht bei den Behörden anmelden. Dennoch gilt: Unbeteiligte Nachbarn sollten möglichst wenig gestört werden, vor allem während der Nachtruhe etwa zwischen 22.00 und 6.00 Uhr.

Heißes Match, kalte Pizza: Welche Ansprüche gelten bei Ärger mit dem Lieferdienst?

Während eines spannenden Spiels bleibt keine Zeit zum Kochen. Das Abendessen beim Lieferservice zu bestellen, ist deshalb eine naheliegende und praktische Alternative. Für Aufregung können jedoch Pannen bei der Lieferung sorgen - welche Ansprüche haben Kunden also im Fall eines Fouls durch den Bringdienst?

Der Klassiker unter den Lieferpannen ist die kalte Pizza: Wer ein heißes Gericht bestellt hat, kann auch ein solches erwarten. Wenn es jedoch nicht in der gewünschten Temperatur ankommt, darf der Kunde die Annahme verweigern und auf die Lieferung ausreichend warmer Speisen bestehen. Alternativ kann er einen Preisnachlass verhandeln. Voraussetzung hierfür ist jedoch, die Temperatur der Speisen zu prüfen, solange der Lieferant noch da ist, da sich ein späterer Beweis als schwierig gestaltet.

Auch falsche Lieferungen sollte der Kunde sofort kontrollieren und direkt beim Lieferanten reklamieren, um Anspruch auf eine neue Lieferung erheben zu können. Wenn die Bestellung rund fünfzehn Minuten nach dem angekündigten Lieferzeitpunkt noch auf sich warten lässt, sollte man beim Lieferservice nachhaken und eine klare Frist setzen - bestenfalls unter Zeugen. Kommt die Bestellung danach immer noch zu spät an, kann man vom Vertrag zurücktreten oder nicht bezahlen beziehungsweise alternativ über einen Preisnachlass verhandeln.

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