Gastgewerbe Mindestlohn kommt

Beschäftigte im Gastgewerbe bekommen zum Jahreswechsel auch in Ostdeutschland den gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro. Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) erklärte am Sonntag Verhandlungen über eine Übergangsregelung mit stufenweiser Annäherung für gescheitert. Man sei nicht bereit, einen Abschluss zu unterzeichnen, der für einige Bundesländer eine Verschlechterung bedeute, sagte ein NGG-Sprecher.

Ziel der Verhandlungen war ein Tarifvertrag, mit dem der Mindestlohn in der Branche in Ostdeutschland später in Kraft treten könnte. Vom kommenden Januar an gilt in Deutschland ein Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde. Geltende Tarifverträge mit niedrigeren Stundenlöhnen sollen in einer Übergangsphase bis Ende 2016 aber gültig bleiben. Einen solchen Vertrag strebte der Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) an.

Der Dehoga habe die Chance vertan, das Image der Niedriglohnbranche abzustreifen, erklärte NGG-Verhandlungsführer Burkhard Siebert nach der Verhandlung. Das Angebot der Arbeitgeber hätte der Gewerkschaft zufolge eine Verschlechterung gegenüber bestehenden Tarifverträgen bedeutet.

Dehoga-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges kritisierte, die Gewerkschaft habe «kein ernsthaftes Interesse an einer Übergangsregelung» gezeigt. Sie habe den Arbeitgebern nur fünf Monate Aufschub bis zum Erreichen des Mindestlohns geben wollen. Zusätzlich habe sie bis 2017 Lohnerhöhungen von 20 bis 25 Prozent gefordert.

«Das liegt alles weit über dem, was der Gesetzgeber für alle Branchen vorsieht», sagte Hartges. Nun werde zum 1. Januar der Mindestlohn in Kraft treten. Arbeitsplatzverluste seien nicht ausgeschlossen. dpa