Gekündigter Burger King-Betreiber will Entschädigung

Ein unter anderem wegen hygienischer Mängel fristlos gekündigter Betreiber eines Burger-King-Restaurants will vor dem Oberlandesgericht (OLG) München knapp 117 000 Euro Schadenersatz erstreiten. Die Fastfood-Kette hatte den 2003 geschlossenen Vertrag mit dem Franchise-Nehmer aus Schleswig-Holstein ausgesetzt und dies mit wiederholten Verstößen gegen Regeln und Verhaltensstandards des Unternehmens begründet. Dagegen zog die Franchise-Firma vor Gericht, in erster Instanz hatte die Klage aber keinen Erfolg. Das OLG regte am Mittwoch einen Vergleich an.

Vor kurzem hatte die RTL-Sendung "Team Wallraff - Reporter Undercover" über Hygieneverstöße und schlechte Arbeitsbedingungen bei einem Burger-King-Lizenznehmer berichtet. Burger King hatte daraufhin TÜV-Kontrollen in ihren rund 700 deutschen Filialen angekündigt.

Der Fall des klagenden Franchise-Nehmers aus Norddeutschland steht damit nicht im Zusammenhang. Hier waren bei drei Qualitätskontrollen 2011 und 2012 zahlreiche Mängel in der Hygiene und im Service in dem Restaurant in Elmshorn beanstandet worden. Allein im Bereich Lebensmittelsicherheit habe es sieben ernste Pflichtverletzungen gegeben, hieß es beim ersten Prozess vor dem Münchner Landgericht.

Der Restaurantbetreiber zog weiter vor das Oberlandesgericht. Die Beanstandungen seien teilweise unbegründet gewesen, teilweise seien die Mängel umgehend beseitigt worden, argumentierte er. Letztlich wolle Burger King Franchisenehmer los werden, sagte Kläger-Anwalt Michael Falter. In der Verhandlung verwies er auf das "Amortisierungsargument": Sein Mandant habe in das Restaurant investiert mit der Gewissheit einer 20-jährigen Vertragsdauer.
Wenn sich die Prozessgegner innerhalb der kommenden drei Wochen nicht einigen, entscheidet der OLG-Senat für Handelssachen am 6. August. dpa