Oberverwaltungsgericht Koblenz Winzer darf Bezeichnung Superior verwenden

Auf deutschsprachigen Etiketten deutscher Weine dürfe dieser Begriff verwendet werden, entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Koblenz einer Mitteilung vom Donnerstag zufolge.

Der Winzer von der Mosel verstoße nicht gegen die europarechtlichen Vorschriften zum Schutz traditioneller Bezeichnungen im Weinrecht. Denn der Traditionsbegriff "Superior" sei nur in portugiesischer und spanischer Sprache für Wein geschützt. Der Mann führt laut OVG "Durchschnittsverbraucher" nicht in die Irre, weil er sie mit seinem Etikett nicht glauben machen dürfte, sein Wein erfülle die verlangten Voraussetzungen spanischer oder portugiesischer "Superior"-Weine.

Im Januar 2014 hatte das Landesuntersuchungsamt dem Winzer die Bezeichnung in Deutschland verboten. Auf Nachfrage bestätigte das auch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier. Der Moselwinzer klagte mit Erfolg beim Verwaltungsgericht Trier dagegen. Das Land ging in Berufung beim OVG - vergeblich. dpa