Urteil für Buchungsportale Irreführende Hotel-Sterne verboten

Im verhandelten Fall beruhten die fünfzackigen Sterne-Angaben auf der Plattform Hotel.de auf einer Selbsteinschätzung des Hotels sowie Kundenerfahrungen. Das Gericht gab damit einer Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs in Bad Homburg statt und bestätigte eine Entscheidung des Landgerichts Nürnberg-Fürth (Az. 3 U 1974/15).

Die Wettbewerbshüter hatten bemängelt, dass den Verbrauchern nicht klargemacht werde, dass die Sterne auf subjektiven Kriterien beruhten. Daher sei die Werbung irreführend. Gegen die Entscheidung des OLG ist das Rechtsmittel der Revision nicht zugelassen. dpa