NEWSLETTER







 Nikolaus

Prost Nikolaus!

Nikolaus
 unter 
Kommentar 1
06. Dezember 2009

Wein darf Sankt Nikolaus heißen

Er wollte Geschäfte im Namen des Heiligen Nikolaus machen und bekam Recht: Weil die Traubenlese genau auf einen 6. Dezember datierte, bot ein Händler seinen trockenen Riesling unter dem Namen «Sankt Nikolaus» an. Dagegen klagte ein konkurrierender Weinhändler, der bereits Weine unter seinem eigenen Namen «Nikolaus G» verkaufte und eine Verwechslungsgefahr sah.

Nachdem ihm das Landgericht Bochum zunächst Recht gegeben hatte, wies das Oberlandesgericht in Hamm die Klage nach einer Mitteilung vom Freitag ab (Az.: 4 U 61/09 vom 21.7.2009). Zwischen «Sankt Nikolaus» und «Nikolaus G» besteht nach Ansicht der Richter keine Verwechslungsgefahr.

Das Wort «Sankt» verweise auf den «Heiligen Nikolaus», ebenso wie der Tag der Traubenlese. Es gehe daher um einen Wein, der dem Festtag des Heiligen Nikolaus zugeordnet ist. dpa

 
Anzeige: 1 - 1 von 1.
 

Karl-J. Thul

Sonntag, 06-12-09 16:07

st. nikolaus ist nicht erlaubt, da es eine lage mit diesem namen gibt. (mittelheim, kühn z. b.) ergo besteht verwechslungsgefahr mit einer geograkischen angabe, bzw. es kann den anschein einer geogr. angabe erwecken.

 
 

Hinterlasse einen Kommentar

Ins Gästebuch eintragen
CAPTCHA Bild zum Spamschutz  

Genuss-Gipfel Österreich



Große Gewächse


Küchentrends


Lifestyle & Luxus







GOURMETWELTENon

St. Tropez App



Wilde Winzer & Coole Labels

Foto: Andreas Durst
Foto: Andreas Durst

KOLUMNEN

Honza Klein unterwegs

Insiderei von Robert Kropf

Kulinarisches InterviewBest of Donhauser
Genuss-Mail von Gabriele ReddenWasser 1x1 von Jerk Riese
Cookinaria von Jan-Göran BarthKarins Küchentricks


Die Jungbauern kommen



Bier & Brau


Bordeaux-Report


Bars & Drinks


Blogverzeichnis - Blog Verzeichnis bloggerei.de