Abmahnung für Hotelvermittler HRS vom Bundeskartellamt

Das Bundeskartellamt hat das Hotelbuchungsportal HRS ins Visier genommen. Die Behörde mahnte die mit den Hoteliers vereinbarte Meistbegünstigungsklausel ab. Nach Auffassung der Wettbewerbshüter ist diese Klausel kartellrechtswidrig. Die Abmahnung sei noch keine abschließende Entscheidung, teilte die Behörde am Freitag mit. Das in Köln ansässige Unternehmen HRS (Hotel-Reservation Service Robert Ragge GmbH) kann nun zu den Vorwürfen Stellung nehmen.

Die mit den Hotelpartnern vereinbarte Klausel soll HRS für das gesamte Angebot im Internet den jeweils besten Hotelpreis, die höchste Zimmerverfügbarkeit und die jeweils günstigsten Buchungs- und Stornierungskonditionen garantieren.

Ab März soll die Klausel noch verschärft werden und auch für das Hotelangebot an der Rezeption gelten. In der Vergangenheit hat HRS nach Angaben des Kartellamtes mehrfach Hotels, die die Meistbegünstigungsklausel nicht einhielten, für weitere Buchungen gesperrt.

HRS sei das mit Abstand führende Hotelportal in Deutschland, sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt. Durch die Best-Preis-Klausel werde Konkurrenten die Möglichkeit genommen, durch günstigere Konditionen Boden gut zu machen. «Newcomern wird der Markteintritt verwehrt. Deshalb stellen die Klauseln eine Gefahr für den Wettbewerb dar.»

Die Abmahnung bezieht sich auf die Meistbegünstigungsklausel. Sie erstreckt sich nicht auf die kürzlich von HRS angekündigte Erhöhung der Provisionen zum 1. März, die von vielen Hoteliers beklagt wurde.

Die Hoteliers hatten sich besonders darüber erregt, dass die Erhöhung mit einer Studie begründet wurde, die im Auftrag der Hoteldirektoren Vereinigung (HDV) einen Überblick schaffen sollte, wie hoch die Belastung der Hotels durch die verschiedenen Portale bereits sei.

HRS hatte angekündigt, ihre Provision an den veröffentlichten Marktdurchschnitt von 15 Prozent für Einzelreservierungen anzugleichen. Ein Protest der Hoteliers, über Facebook eine HRS-freie Woche Anfang März einzuführen, wurde allerdings wieder zurückgenommen.

HRS widersprach der Einschätzung des Bundeskartellamtes. Seine Firma nehme die Bedenken natürlich ernst, hieß es in einer Erklärung von Geschäftsführer Tobias Ragge. HRS habe aber gute Argumente, die verdeutlichten, dass der Wettbewerb nicht beschränkt werde. Von der Bestpreis-Garantie profitierten letztlich die Verbraucher. Das Unternehmen werde den Dialog mit der Behörde fortsetzen.

Der Hotelverband Deutschland (IHA) begrüßte die Abmahnung. Die durch HRS den Hotelpartnern abverlangte Ratenparität über alle Online- und Offline-Vertriebskanäle sei auch aus Sicht des Hotelverbandes ein massiver Eingriff in die unternehmerische Freiheit und eine eklatante Wettbewerbsbehinderung, hieß es in einer Erklärung. dpa/GW