Bayern und Corona Bars und Kneipen dürfen wieder öffnen

Das teilte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Dienstag nach der Kabinettssitzung in München. Dabei sollen für Schankwirtschaften die gleichen Regeln gelten wie für Speisewirtschaften, zudem muss in geschlossenen Räumen die Bedienung am Tisch erfolgen. Doch es gibt auch einen Wermutstropfen: «Discos und Clubs bleiben leider zu», sagte Söder. «Das könnten Infektionsbomben werden.»

Für die Gastronomie ist dies eine wichtige Nachricht. Viele Lokale hatte die coronabedingte Schließung an den Rande des Ruins gebracht. Allerdings können Gesundheitsämter laut Söder den Ausschank von Alkohol ab 23 Uhr verbieten, wenn die Infektionszahlen in einer Region besonders hoch sind.

Auch im Amateur-Fußball gibt es Erleichterungen. Ab dem 19. September dürfen Ligaspiele und andere Breitensportwettkämpfe wieder ausgetragen werden. Zudem dürfen die Vereine ähnlich wie bei Kulturveranstaltungen eine begrenzte Anzahl von Fans zuzulassen. Ausgenommen davon bleiben aber vorläufig Profiligen, der DFB-Pokal und die Champions League.

Strengere sind dafür die Vorschriften etwa bei Demonstrationen. Bei größeren Versammlungen unter freiem Himmel gelte ab Mittwoch (9. September) regelmäßig eine Maskenpflicht, so Söder. Die Pflicht greife «jedenfalls ab einer Teilnehmerzahl von 200 Personen».

Gleichzeitig ändert die Staatsregierung ihre Teststrategie. Die Corona-Teststationen an den Autobahnen in Grenznähe und an den Hauptbahnhöfen München und Nürnberg werden zum Ende der Hauptreisezeit zum 30. September eingestellt. Die freiwerdenden Testkapazitäten sollen dem Kabinettsbeschluss zufolge stattdessen «bedarfsorientiert» etwa für die Testzentren in den Landkreisen und kreisfreien Städten zur Verfügung stehen. Lediglich die Teststationen an den Flughäfen München, Nürnberg und Memmingen bleiben. dpa

Bayern beschließt Maskenpflicht für größere Versammlungen im Freien

Bei größeren Versammlungen unter freiem Himmel gilt in Bayern ab diesem Mittwoch (9. September) regelmäßig eine Maskenpflicht. Die Pflicht greift «jedenfalls ab einer Teilnehmerzahl von 200 Personen» – das hat das Kabinett am Dienstag in München beschlossen. dpa