Berliner sollen eigene Wohnung 60 Tage im Jahr vermieten dürfen Aufregerthema Ferienwohnung

In Berlin gelten bald neue Regeln für die Vermietung von Ferienwohnungen. Die Hauptstädter sollen in ihrer Wohnung künftig bis zu 60 Tage im Jahr ohne Genehmigung Feriengäste wohnen lassen dürfen. Dazu müssen sie sich lediglich bei ihrem Bezirksamt registrieren lassen. Wer länger als 60 Tage an Urlauber vermieten will, muss eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

Entsprechende Änderungen des sogenannten Zweckentfremdungsverbots beschloss der rot-rot-grüne Senat am Dienstag. Über die Gesetzesnovelle muss nun noch das Abgeordnetenhaus abstimmen, die Änderungen sollen dann im Mai in Kraft treten. Bisher ist in jedem Fall eine behördliche Genehmigung erforderlich.

Angesichts der Wohnungsknappheit in der Hauptstadt sind schärfere Regelungen gegen eine andere Art der Zweckentfremdung von Wohnraum geplant: Eigentümer, die ihre Wohnung leer stehen lassen, statt sie zu vermieten, müssen künftig schon nach drei Monaten Leerstand statt wie bisher nach sechs Monaten mit einer Geldstrafe rechnen.

Die Bezirke sollen notfalls auch Treuhänder einsetzen können. Der Treuhänder soll dafür sorgen, dass gegebenenfalls kleinere Sanierungen gemacht werden und das Haus wieder vermietet wird.

Das Berliner Ausgangsgesetz zum Zweckentfremdungsverbot gilt seit Mai 2014. Damit wollte die Politik verhindern, dass preiswerter Wohnraum für Berliner durch Leerstand, Abriss, die Umwandlung in Gewerberaum oder die gewerbliche Vermietung von Ferienwohnungen verloren geht. Ähnliche Regelungen gibt es laut Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke) auch in anderen deutschen Metropolen.

In Berlin gibt es laut Stadtentwicklungsverwaltung schätzungsweise 20 000 bis 30 000 Wohnungen oder Zimmer, die teilweise zu Ferienzwecken vermietet werden. Das weltweit agierende Vermittlungsportal Airbnb hat nach eigenen Angaben 26 000 Unterkünfte zur gelegentlichen Vermietung im Angebot.

Die oppositionelle CDU-Fraktion im Abgeordnetenhaus kritisiert geplante Gesetzesänderung. Besonders die mögliche Vermietungszeit von 60 Tagen pro Jahr gehe «an der Lebenswirklichkeit» der Berliner vorbei, teilte der CDU-Abgeordnete Christian Gräff mit. «Wer aus persönlichen oder beruflichen Gründen seine Wohnung übergangsweise vermieten möchte, muss auch hierfür die Möglichkeit haben.» Die CDU wolle einen eigenen Vorschlag erarbeiten.

Die Neuregelung, dass Privatleute 60 Tage im Jahr an Touristen vermieten dürfen, bezeichnete der Berliner Mieterverein dagegen als «akzeptabel». Geschäftsführer Reiner Wild sieht jedoch weiterhin ein Problem: Aus seiner Sicht haben es Kontrolleure schwer, gewerblichen Anbietern von Ferienwohnungen auf die Schliche zu kommen. Die Verwaltung sei auf die Mitarbeit der Internetportale angewiesen, diese gäben ihre Daten aber nicht her, kritisierte Wild. dpa