Branntweinmonopol Brennereien müssen umdenken

Das deutsche Branntweinmonopol soll nach 2017 auslaufen - wie von der EU-Kommission geplant. Das EU-Parlament hat für die Kommissionsvorlage gestimmt, mit der die etwa 600 deutschen Kartoffel- und Getreidebrennereien bis 2013 sowie die rund 22 000 Obstbrenner bis 2017 Subventionen bekommen.

Das ist die letzte Verlängerung dieser in Europa einmaligen Beihilfe, die seit Jahren von nicht geförderten Großbrennereien bekämpft wird. Sie betrifft Firmen, die Branntwein nicht hauptberuflich, sondern nebenbei herstellen.

Für Baden-Württemberg habe die Entscheidung grundlegende Bedeutung, sagte Landesagrarminister Rudolf Köberle (CDU): «Damit haben wir eine weitere Hürde genommen, um eine Verlängerung des Branntweinmonopols zu erreichen.» Das Monopol sichere Tausenden von Kleinbrennern in Baden-Württemberg nicht nur einen wichtigen Absatzweg, sondern sei auch ein entscheidender Beitrag für den Erhalt der Landschaft prägenden Streuobstwiesen mit ihrer ökologischen Artenvielfalt.

Köberle rief die Brennereien dazu auf, sich den veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen anzupassen können. «Die Brenner sind gefordert, diesen Zeitraum zu nutzen, um durch vermehrte Initiative zur Selbstvermarktung die Unabhängigkeit vom Branntweinmonopol zu erreichen.»

Deutschland gewährt in Abweichung von EU-Vorschriften staatliche Beihilfen für Erzeugnisse, die als Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs vermarktet werden. Der Gesamtbetrag darf 110 Millionen Euro jährlich nicht überschreiten und liegt derzeit unter 80 Millionen Euro.

Diese Ausnahmeregelung hätte am 31. Dezember 2010 auslaufen sollen. Es setzte sich nun jedoch die Auffassung durch, dass mehr Zeit erforderlich ist, um den Anpassungsprozess zu erleichtern und den Brennereien das Überleben auf dem freien Markt zu ermöglichen. Deshalb hatte die Kommission vorgeschlagen, das Privileg zu verlängern. Der EU-Ministerrat hat Zustimmung signalisiert und soll der Verlängerung bis Ende des Jahres zustimmen. dpa

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