Braugerste-Rechtsstreit mit Heineken und Carlsberg Patente-Gegner unterliegen

In dem Streit geht es um konventionell, also ohne Gentechnik, gezüchtete Pflanzen. Das Bündnis "Keine Patente auf Saatgut!" vertritt den Standpunkt, dass es auf solche Pflanzen keine Patente geben dürfe, da dies die Marktmacht großer Konzerne wie Heineken und Carlsberg noch steigere. Das Bündnis hatte deswegen gegen zwei Patente der beiden Brauereien Einspruch eingelegt. Gegen die Entscheidung des EPA vom Montag werde man Beschwerde einlegen, kündigte Sprecher Christoph Then an.

2017 hatte das EPA festgelegt, dass Pflanzen nur patentierbar sind, wenn sie etwa mittels Gentechnik gezielt so verändert wurden, dass sie ein neues Merkmal aufweisen, etwa gegen Schädlinge oder Dürre resistent sind oder verbesserte Erträge abwerfen.

Aus Sicht des Bündnisses "Keine Patente auf Saatgut!" steht im Mittelpunkt die Frage, wem das Saatgut gehört. "Landwirte dürften nur diese eine Gerstesorte anbauen, wenn sie das Getreide später an Heineken oder Carlsberg verkaufen möchten", hatte Then vergangene Woche gewarnt. "Und die Samen dafür können sie nur bei den beiden Brauereien erwerben." Heineken und Carlsberg waren zunächst nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.

Das EPA erteilt jedes Jahr nach Angaben eines Sprechers etwa 100 000 Patente - aber nicht nur auf Pflanzen oder Saatgut. Gegen ungefähr vier Prozent davon werde Einspruch eingelegt und in etwa einem Drittel dieser Fälle werde das Patentrecht widerrufen.

Das Patent EP2373154 wurde am 1.12.2009 und das Patent EP2384110 am 28.12.2009 eingereicht. Am 20.4.2016 erteilte das EPA die Patente an Carlsberg und Heineken. dpa