Hoteliers aus Hamburg und Bremen haben gegen die umstrittene Bettensteuer Verfassungsbeschwerde eingelegt. Ein Sprecher des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe bestätigte am Montag den Eingang der Klagen.
Zuvor hatte der «Weser-Kurier» darüber berichtet. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) unterstützt nach eigenen Angaben die Unternehmer. Das Bundesverfassungsgericht solle abschließend darüber entscheiden, ob Bettensteuern in Deutschland verfassungsgemäß sind oder nicht.
Beide Hoteliers waren im Sommer vor dem Bundesfinanzhof mit ihren Klagen gescheitert. Das Gericht hatte am 15. Juli die Bettensteuer-Gesetze der beiden Stadtstaaten für rechtmäßig erklärt (II R 32/14 und II R 33/14).
Wer privat in einem Hotel übernachtet, muss in Hamburg je nach Preis bis zu mehrere Euro je Nacht zusätzlich bezahlen. In Bremen gilt je nach Hotelkategorie eine Staffelung bis zu drei Euro. Geschäftsreisende bleiben verschont. dpa