Corona-Regeln Was könnte kommen? Was gilt noch?

Bereits am Mittwoch werden Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder erneut über Lockerungen der Corona-Einschränkungen beraten. Zuletzt waren die Rufe nach Erleichterungen unter anderem aus der Wirtschaft und einigen Bundesländern deutlich lauter geworden.

Wichtig bei allem, was kommt und was derzeit schon gilt: Auch wenn es einen gemeinsamen Bund-Länder-Beschluss gibt, kann und wird es in einzelnen Bundesländern abweichende Regelungen geben.

DARUM WIRD ES AM MITTWOCH UNTER ANDEREM GEHEN:

- Für viele Schüler sind Schulen schon wieder geöffnet, Kitas bieten nur Notbetreuung. Am 6. Mai soll es bei den Gesprächen um Konzepte zur weiteren schrittweisen Öffnung von Schulen und Kitas gehen.

- Der Fußball hofft auf eine Entscheidung über eine Wiederaufnahme der ausgesetzten Fußball-Bundesliga in Form von Spielen ohne Zuschauer. Auch der Breitensport soll auf der Tagesordnung stehen.

- Der Gastronomie soll laut Bundesregierung eine Perspektive aufgezeigt werden.

DAS GILT DERZEIT:

- Viele Spielplätze sind wieder offen, in manchen Bundesländern müssen sich Kinder noch ein paar Tage gedulden.

- Gottesdienste sind unter Auflagen wieder möglich. Das gilt auch für Taufen, Beschneidungen, Trauungen und Trauerfeiern im kleinen Kreis.

- Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Zoos und botanische Gärten können unter Auflagen wieder öffnen.

- Friseure sind mit Einschränkungen wieder geöffnet.

- In ganz Deutschland muss beim Einkaufen und im Öffentlichen Personennahverkehr ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.

- Kleinere Geschäfte sind geöffnet, die Begrenzung auf 800 Quadratmeter gilt nicht mehr in allen Bundesländern.

- Großveranstaltungen wie Volksfeste, größere Konzerte oder Messen bleiben bis mindestens 31. August 2020 untersagt.

- Bars, Kneipen und Diskotheken sind weiterhin geschlossen.

- Für Restaurants ist bislang nur der Außer-Haus-Verkauf erlaubt, allerdings wurden auf Länderebene bereits Lockerungen angekündigt. So soll in Niedersachsen der Betrieb am 11. Mai wieder anlaufen.

- Hotels und Ferienhäuser sind in der Regel geschlossen.

Niedersachsen will noch im Mai Besuche ermöglichen.

- Arbeitnehmer mit Erkältungsbeschwerden können sich bis mindestens 18. Mai per Telefon vom Arzt krankschreiben lassen.

- Bis mindestens 10. Mai ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum entweder nur mit Angehörigen des eigenen Haushalts oder mit einer anderen Person erlaubt. Zu Menschen, die nicht im eigenen Haushalt leben, muss ein Abstand von mindestens 1,5 Metern eingehalten werden.

In manchen Ländern gelten bereits weniger strenge Beschränkungen. In Sachsen-Anhalt dürfen sich bis zu fünf statt zwei Personen treffen, in Sachsen darf sich eine Familie oder Wohngemeinschaft mit einem anderen Paar treffen.

- Auf Reisen auch zu Verwandten soll weiterhin verzichtet werden. Für Auslandsreisen gilt bis mindestens Mitte Juni die weltweite Reisewarnung. dpa