Von Valentin Gensch
Die Hotel- und Gastrobranche im Südwesten sieht verpflichtende Angaben zu Allergie-Auslösern auf Speisekarten kritisch. Konkret geht es dabei um eine neue Regelung zur Kennzeichnung von sogenannten Allergenen.
Eine Speisekarte würde damit aussehen wie ein «fußnotengespickter Beipackzettel», kritisierte der Chef des Hotel- und Gaststättenverbands Dehoga Baden-Württemberg, Fritz Engelhardt, am Montag in Ulm. Er forderte, Gäste weiter mündlich über für sie gefährliche Inhaltsstoffe informieren zu dürfen.
Gastronomen müssen ab Mitte Dezember Zutaten und Produkte, die Allergien auslösen können, deklarieren. Dazu zählen etwa Eier, Nüsse oder Milchprodukte. Dem Landeschef zufolge wir damit eine EU-Richtlinie von 2011 umgesetzt. In mehr als drei Jahren, kritisiert Engelhardt, habe es der deutsche Gesetzgeber nicht geschafft, die EU-Vorgaben in eine praxisgerechte nationale Regelung zu überführen.
Er warf der Politik vor, in dem Zusammenhang mit zweierlei Maß zu messen. Vereine dürften bei Festen demnach auch in Zukunft Lebensmittel ohne Allergenkennzeichnung verkaufen. Der Landeschef bezeichnete das als ungerechtfertigte Ungleichbehandlung.
Neben der Kennzeichnung von Allergenen haben die Gastronomen im Land aber noch andere Nöte - etwa die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns. Die damit verbundene Dokumentationspflicht der täglichen Arbeitszeiten rücke Konflikte mit dem Arbeitszeitgesetz verstärkt in den Fokus, wie Engelhardt sagte. Etwa bei Firmen- oder Familienfesten sei die Überschreitung der Höchstarbeitszeit mitunter aber unvermeidlich.
Bereits zuvor hatte er in der «Schwäbischen Zeitung» eine Verlängerung der Höchstarbeitszeit von zehn auf zwölf Stunden pro Tag gefordert.
Die Branche möchte Mitarbeiter demnach dann einzusetzen können, wenn Gäste da sind. Den fälligen Freizeitausgleich sollen sie Engelhardt zufolge bekommen, wenn das Geschäft ruhiger laufe. Lasse die Politik keine entsprechende Lösung zu, werde es für viele Betriebe vom kommenden Jahr an «ganz eng». dpa