Digitalisierung der Hotelmeldepflicht Digitaler Meldeschein kommt

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) will in der nächsten Woche Vorschläge zum Abbau von Bürokratieauflagen für die mittelständische Wirtschaft ins Bundeskabinett einbringen. Sein Entwurf eines Bürokratieentlastungsgesetzes sieht die Option vor, die Daten zukünftig auch ausschließlich digital statt papierhaft speichern zu können, wenn bei kartengebundenen Zahlungsvorgängen im Hotel eine ohnehin notwendige Starke Kundenauthentifizierung im Sinne des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes durchgeführt wird.

„Damit kommt der Gesetzgeber unserer langjährigen Verbandsforderung nach einer Digitalisierung der Hotelmeldepflicht und der entsprechenden Bürokratieentlastung endlich nach“, zeigt sich Otto Lindner, Vorsitzender des Hotelverbandes Deutschland (IHA) und Stellvertretender Präsident des DEHOGA Bundesverbandes, zufrieden mit dem Gesetzesentwurf.

Das bisher gemäß §§ 29, 30 Bundesmeldegesetz zwingend vorgeschriebene papierhafte Hotelmeldeverfahren stellt für die durch und durch mittelständische geprägte Hotellerie eine enorme bürokratische Belastung und in Zeiten fortschreitender Digitalisierung auch eine ebenso deutliche wie vermeidbare Einschränkung der Servicequalität dar. Im Einklang mit Zahlen des Statistischen Bundesamtes geht der Hotelverband von derzeit rund 150 Millionen papierhaften Hotelmeldescheinen pro Jahr und einer durch Anschaffung, Handling, Lagerung und anschließender Vernichtung verursachten Kostenbelastung von rund 100 Millionen Euro jährlich aus.

„Wir erachten es für beispielgebend, wie der Gesetzgeber hier zur Entlastung der mittelständischen Wirtschaft eine Möglichkeit zur Nutzung einer Synergie aus einer ohnehin bereits gemäß europäischem Recht umzusetzenden Pflicht aus dem Bereich der Zahlungsdienste für einen deutlichen Bürokratieabbau an anderer Stelle nutzt,“ lobt Lindner die Initiative des Bundeswirtschaftsministers.

DEHOGA und Hotelverband haben größten Wert darauf gelegt, dass das bisherige papierhafte Meldewesen als vollwertige Option auch zukünftig von den Beherbergungsbetrieben beibehalten werden kann und keine Verpflichtung zur Investition in digitale Infrastrukturen und Softwarelösungen besteht. „Dennoch gehen wir davon aus, dass mit der gefundenen Lösung zeitnah auch kleinere Betriebe von den Vorteilen der Digitalisierung der Hotelmeldepflicht profitieren können. Wir danken daher ausdrücklich auch den in der Bundesregierung für Inneres und Digitales zuständigen Kabinettsmitgliedern aus Bayern für ihre wertvolle Unterstützung des Branchenanliegens“, ergänzt Angela Inselkammer, Präsidentin des DEHOGA Bayern.

Nach Verabschiedung des Gesetzentwurfes durch das Bundeskabinett wird der Hotelverband zeitnah Anbieter von Zahlungsdienstleistungen und Hotelverwaltungssoftware zu einem Runden Tisch einladen, um gemeinsam die konkreten Umsetzungsoptionen zu erörtern.