Diskussion Mindestlohn für Hotels und Restaurants

Von Theresa Münch und Günther Voss

Für Ferien an der Ostsee oder im Harz müssen Urlauber mancherorts wohl bald tiefer in die Tasche greifen. Denn Kellner, Zimmermädchen oder Eisverkäufer bekommen ab Januar einen Stundenlohn von mindestens 8,50 Euro. Für Kneipen und Hotels vor allem in Ostdeutschland bedeutet das Mehrkosten - die sich nach Expertenmeinung auf die Preise auswirken dürften. Arbeitgeber und Gewerkschaft hätten den Schritt dämpfen und die Mindestlohn-Einführung verzögern können - doch die Verhandlungen scheiterten.

Was genau gilt ab Januar?

Das Mindestlohngesetz sieht vom 1. Januar 2015 einen gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde vor - und zwar bundesweit.

Gibt es Ausnahmen?

Ja, und zwar für eine Übergangszeit von zwei Jahren. Arbeitgeber und Gewerkschaften können die Lohnuntergrenze durch Branchen-Tarifverträge bis Ende 2016 unterschreiten. So können sie sich dem Mindestlohn von 8,50 Euro schrittweise annähern.

Welche Branchen machen davon Möglichkeit Gebrauch?

Für Zeitungszusteller wird der Mindestlohn zwischen 2015 und 2017 stufenweise eingeführt. 2015 sind es 75 Prozent (6,38 Euro), im Jahr darauf 85 Prozent (7,22 Euro), von 2017 an dann 8,50 Euro. Für Saisonarbeiter etwa in der Landwirtschaft gilt der Mindestlohn ab 2015 - allerdings werden sie vier Jahre lang bis zu 70 Tage im Jahr von der Sozialversicherungspflicht befreit.

Gibt es noch weitere Branchen mit Interesse an einer Übergangslösung?

In der Fleischwirtschaft gibt es einen Mindestlohn-Tarifvertrag, der vom Arbeitsministerium demnächst für allgemeinverbindlich für die gesamte Branche erklärt wird. In der Landwirtschaft, in Bäckereibetrieben, für Taxifahrer sowie Mitarbeiter in Call-Centern werden solche Tarifverträge angestrebt.

Was wollte der Hotel- und Gaststättenverband erreichen?

Auch der Dehoga wollte, dass der Mindestlohn erst zum 1. September 2016 greift. Zuvor sollte es erst 7,50 Euro pro Stunde geben, ab dem 1. September 2015 dann 8,00 Euro. Das war der Gewerkschaft NGG zu wenig. In Brandenburg und Sachsen-Anhalt hätten Beschäftigte bei einem solchen Abschluss monatelang sogar weniger Geld bekommen als sie jetzt verdienen. Die Gewerkschaft wollte den Arbeitgebern fünf Monate Aufschub bis zum Mindestlohn geben. Bis 2017 forderte sie nach Dehoga-Angaben sogar Lohnerhöhungen von mehr als 20 Prozent.

Die Verhandlungen sind gescheitert. Was bedeutet das jetzt?

Im Gastgewerbe gilt ab Januar überall der Mindestlohn von 8,50 Euro - auch für Minijobber wie kellnernde Studenten oder Rentner an der Hotelrezeption. Der Dehoga erwartet bei einigen Betrieben in Ostdeutschland deshalb Kostensteigerungen von 20 Prozent. Für die meisten westdeutschen Betriebe dagegen ändert sich nichts, da sie schon jetzt mehr als 8,50 Euro zahlen.

Gehen Arbeitsplätze verloren?

Das sehen Arbeitgeber und Gewerkschaft unterschiedlich: Der Dehoga befürchtet, dass ganze Betriebe schließen müssen. Die Gewerkschaft dagegen meint, Hotels und Gaststätten, die wegen des Mindestlohns Angestellte entlassen müssen, hätten auch ohne kaum eine Perspektive.

Mit ziemlicher Sicherheit wirkt sich der Mindestlohn auf Minijobber aus. 8,50 Euro für einen Studenten wollten viele Gastronomen nicht bezahlen und würden sie nicht mehr einstellen, meinen Dehoga und NGG.

Werden die Kunden Einschränkungen spüren?

Der Dehoga geht davon aus, dass einige Betriebe ihre Öffnungszeiten einschränken, um Personalkosten zu sparen. In Biergärten könne es mehr Selbstbedienung geben. Obwohl die deutschen Kunden recht preissensibel seien, müssten die Betriebe wohl auch Preiserhöhungen prüfen. «Gerade in Ostdeutschland muss man sehen, ob dann noch Gäste kommen», sagt Dehoga-Sprecher Christopher Lück.

Auch NGG-Referatsleiter Guido Zeitler erwartet «an der ein oder anderen Stelle Preiserhöhungen». Über faire, der Dienstleistung angemessene Preise müsse in der Branche aber ohnehin diskutiert werden. dpa