Einzelhandel, Hotels und Restaurants Handel und Gastgewerbe wollen Anspruch auf Corona-Mietreduzierung

Unionsfraktionsvize Carsten Linnemann (CDU) sprach sich für schnelle Lösungen aus, um eine Pleitewelle zu verhindern.

Der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Deutschland (HDE), Stefan Genth, sagte: «Nach wie vor liegen vor allem die Kernbranchen der Innenstädte wie beispielsweise der Bekleidungshandel weit unter ihren normalen Umsätzen. Viele Handelsunternehmen können deshalb ihre Mietzahlungen nicht in voller Höhe leisten.» Doch viele Vermieter seien nicht bereit, in der Krise entsprechende Anpassungen der Miethöhe zu vereinbaren.

Der Handel brauche mehr Rechtssicherheit für einen Anspruch auf Mietreduzierung. Hier sei eine Klarstellung der bestehenden Regelung im Paragrafen 313 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) im Sinne einer gemeinsamen Risikoteilung zwischen Vermieter und Mieter nötig. Andernfalls sei zu befürchten, dass die Zahl der Kündigungen durch die Vermieter ansteige. Denn viele Handelsunternehmen könnten aktuell ihre Mietzahlungen nicht in voller Höhe leisten.

Zu oft böten Vermieter lediglich eine Stundung der Mieten an, berichtete Genth. «Das hilft den Händlern aber auf Dauer nicht weiter, sondern verschiebt die Probleme nur in die Zukunft. Die gestundeten Beträge werden viele auf absehbare Zeit nicht abzahlen können», meinte er. Die Vermieter müssten das Gebot der Stunde erkennen und verstehen, dass der Handel nur bezahlen könne, was er einnimmt.

Der Paragraf 313 des BGB sieht vor, dass Vertragspartner bei schwerwiegender «Störung der Geschäftsgrundlage» eine Anpassung des unter anderen Umständen abgeschlossenen Vertrages verlangen können.

Der CDU-Politiker Linnemann, Vorsitzender der Mittelstands- und Wirtschaftsunion der Union, sagte der Deutschen Presse-Agentur: «Egal wie umfangreich unsere Hilfspakete sind, wir werden nicht jedes Unternehmen mit Krediten und Zuschüssen retten können. Deshalb brauchen wir jetzt schnell Lösungen, bei denen Gläubiger wie Vermieter oder Leasinggeber an einen Tisch geholt und beteiligt werden.» So könnten Insolvenzen abgewendet werden, die meist schädlicher für die Gläubiger wären. «Ohne solche Lösungen droht ab Oktober eine Pleitewelle, wie wir sie noch nie gesehen haben.»

Bis Ende September ist die Pflicht über einen Insolvenzantrag ausgesetzt - damit angeschlagene Firmen Luft bekommen, um staatliche Hilfen zu beantragen und Sanierungsbemühungen voranzutreiben.

Die Hauptgeschäftsführerin des Hotel- und Gaststättenverbands Dehoga, Ingrid Hartges, kritisiert das mangelnde Entgegenkommen vor allem großer Eigentümer bei in Pachtrückstand geratenen Unternehmern. «Es gibt Verpächter, die kommen ihren Gastronomen und Hoteliers entgegen - häufig gilt: je kleiner, umso vernünftiger und weitsichtiger», sagte sie.

«Aber gerade in den Innenstädten ist das die Ausnahme. Dort bestehen vor allem die großen Verpächter und Immobilienfonds auf 100 Prozent der Pachtzahlung», sagte Hartges. Dabei gehe es um das Überleben der Innenstädte, in denen es nach wie vor häufig gespenstisch aussehe. «Hier muss der Gesetzgeber eingreifen und einen grundsätzlichen Anspruch auf Pachtminderung aufgrund der Covid-19-Pandemie schaffen. Auf dieser Basis können die Parteien dann verhandeln.»

Es gehe um eine angemessene Risikoverteilung zwischen Verpächtern und Pächtern, so Hartges. «Es ist völlig inakzeptabel, wenn allein die Pächter für die Folgen der Krise aufkommen müssen.» dpa