Erneute Verhandlung über Weinfonds-Abgabe

Vor dem Oberverwaltungsgericht in Koblenz ist am Mittwoch erneut über die Pflichtabgabe für den Deutschen Weinfonds verhandelt worden. In mehreren Verfahren ging es darum, ob es verfassungsgemäß ist, Winzer und Kellereien zu dieser Abgabe für gemeinschaftliches Marketing zu verpflichten.

Bei dieser «staatlich organisierten Selbsthilfe», wie sie der Vorsitzende Richter Jürgen Held nannte, sei ein offenkundiger Nutzen für die Zahlungspflichtigen erforderlich. Zudem müsse nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts diese Gruppe «hinreichend homogen» sein. Das stellten die klagenden Winzer infrage, Vertreter von Kellereien sahen keinen Vorteil durch die Zahlungen und bemängelten auch fehlendes Mitspracherecht.

Ein Urteil gab es am Mittwoch nicht. Es war zunächst unklar, ob die Entscheidung noch in diesem Jahr fällt. Weinfonds-Vorstand Monika Reule verteidigte die Gemeinschaftswerbung für deutschen Wein: «Wir versuchen das Image zu fördern, damit man auch in mittleren und höheren Preissegmenten bereit ist, größere Preise zu zahlen.»

Im September hatte das OVG bereits im Fall eines Mosel-Winzers die Erhebung für rechtens erachtet. Die deutsche Weinwirtschaft habe eine schwache Exportbilanz, Winzer und Kellereien würden von der Vermarktung profitieren, hieß es. Die Abgabe von weniger als einem Cent je Liter bezeichneten die Richter als moderat. Die Revision ist in diesem Fall aber noch beim Bundesverwaltungsgericht anhängig. «Wir müssen gucken, ob es neue Gründe gibt, die den Sachverhalt in einem anderen Licht erscheinen lassen», sagte der Vorsitzende Richter Held.

Die Winzer kritisierten vor dem OVG nun unter anderem, dass neben den Pächtern auch Verpächter von Weinbauflächen zu der Abgabe herangezogen werden. «Der Eigentümer sieht in der Regel gar keinen Wein. Das ist zu weitgehend», sagte ein Anwalt. Zudem müsse zwischen verschiedenen Winzergruppen unterschieden werden. Manche lieferten etwa nur Trauben, andere vermarkteten ihre fertigen Weine selbst.

«Mit den Kellereien gibt es höchstens gegenläufige Interessen», sagte der Anwalt weiter. In die Kritik geriet die Werbung des DWF für einzelne Rebsorten: «Riesling wird auch in Italien oder Österreich produziert, die freuen sich auch darüber.» Reule erwiderte: «Wir werben für Riesling, denn er ist die deutsche Leitrebsorte.» In anderen Herstellerländer gebe es keine vergleichbaren Mengen.

Ein Kellerei-Vertreter bemängelte, dass die Weinfonds-Aktivitäten vor allem Winzern zugutekämen. Dies sei auch in der Struktur des DWF begründet, die Abfüller seien im Verwaltungsrat unterrepräsentiert.

In einem Urteil zur Abgabe für die Centrale Marketing-Gesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft (CMA) hatte das Bundesverfassungsgericht 2009 deren Finanzierung als rechtswidrig verworfen. Kritiker der Weinwerbung sehen Parallelen zu diesem Fall. dpa

Der Deutsche Weinfonds

Der Deutsche Weinfonds (DWF) ist eine Gemeinschaftseinrichtung der deutschen Weinwirtschaft. Das Ziel seiner Arbeit besteht darin, die Qualität und den Absatz deutscher Weine im In- und Ausland zu fördern. Dabei bedient er sich des Deutschen Weininstituts (DWI) in Mainz, dessen Gesellschafter er ist.

Zu den DWI-Maßnahmen gehören etwa Marktforschung, Imagekampagnen oder Messeauftritte. Der 1961 gegründete Weinfonds ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Er wird getragen von der Weinwirtschaft und steht unter der Rechtsaufsicht des Bundeslandwirtschaftsministeriums. Gesetzliche Grundlage ist laut Bundesverwaltungsamt das Weingesetz.