Ferienwohnungen in Berlin Ab jetzt droht Bußgeld

Die neuen Berliner Regeln zur Vermietung von Wohnungen oder Zimmern an Feriengäste werden nun "scharfgeschaltet": Nach einer Übergangsfrist von drei Monaten müssen Anbieter, die keine behördliche Genehmigung oder keine individuelle Registriernummer haben, ab Mittwoch (1. August) mit Bußgeld rechnen. Darauf hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung am Montag hingewiesen.

Doch bei der Umsetzung der neuen Regeln gibt es Schwierigkeiten. Das international tätige Portal Airbnb, über das auch viele Berliner Unterkünfte anbieten, beklagte einen "bürokratischen und unklaren Genehmigungs- und Registrierungsprozess" bei den zuständigen Bezirksämtern. Zu dem Gesetz fehlten konkrete Ausführungsbestimmungen des Senats, in der Folge verfahre jeder Bezirk anders. Dadurch würden die Anbieter verunsichert und das Homesharing erschwert.

Nach Umfragen der "Berliner Morgenpost" und des "Tagesspiegels" bei den zwölf Bezirksämtern haben bisher erst knapp 800 Anbieter eine Registriernummer beziehungsweise eine Genehmigung beantragt. Das ist mutmaßlich nur ein Bruchteil der Anbieter: Denn nach Schätzungen des Senats gibt es in Berlin 20 000 bis 30 000 Wohnungen oder Zimmer, die zu Ferienzwecken vermietet werden.

Das Abgeordnetenhaus hatte die neuen Regeln im März beschlossen, sie traten am 1. Mai in Kraft - mit einer Übergangsfrist bis 1. August. Erklärtes Ziel der rot-rot-grünen Koalition ist, angesichts der Knappheit an bezahlbarem Wohnraum einerseits privates Homesharing zu ermöglichen, andererseits aber die Dauervermietung regulärer Wohnungen an Urlauber als Geschäftsmodell zu unterbinden.
Wer seine Miet- oder Eigentumswohnung während einer zeitweisen Abwesenheit komplett an Urlauber oder Geschäftsleute untervermieten möchte, braucht daher von seinem Bezirk eine Genehmigung. Laut Gesetz ist diese in der Regel zu erteilen, wenn der Anbieter die Räume weiter als Hauptwohnung nutzt. Liegt keine Erlaubnis vor, können laut Gesetz bis zu 500 000 Euro Bußgeld fällig werden.

Wer nur ein Zimmer für Gäste anbietet, braucht keine Genehmigung, wohl aber wie auch Anbieter ganzer Wohnungen eine Registriernummer. Sie muss auf den Vermietungsportalen angegeben werden und soll den Behörden dabei helfen, die Regeln durchzusetzen. Wer keine Registriernummer hat und keine Genehmigung braucht, begeht laut Stadtentwicklungsverwaltung eine Ordnungswidrigkeit, die ebenfalls mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

"Wir sind der Meinung, dass die Übergangsfrist durchaus ausreichend war, um sich zu kümmern", sagte eine Sprecherin der Stadtentwicklungsverwaltung. Probleme bei der Vergabe der Registriernummer seien dem Senat nicht bekannt. Klar sei, dass bei der Vergabe von Genehmigungen bestimmte Nachweise zu erbringen seien. Um die Praxis in den Bezirken stärker zu vereinheitlichen, seien Ausführungsbestimmungen in Arbeit, die im Herbst kämen.

Airbnb hatte dem Senat vorgeschlagen, unter Beteiligung auch anderer Vermietungsportale eine gemeinsame digitale Schnittstelle zur Vereinfachung der Registrierung einzurichten. Ein solches Vorhaben sei wegen unterschiedlicher Zielstellungen wie auch aus Gründen des Datenschutzes nicht realisierbar, hieß es dazu aus der Stadtentwicklungsverwaltung. dpa