Gastro-Ampel Richter stufen Restaurant-Bewertung als unzulässig ein

Sie sollte bundesweit ein Vorbild sein, doch jetzt droht ihr bereits das Ende: Eine sogenannte Gastro-Ampel zur Online-Bewertung von Restaurants oder Imbissbuden ist laut einem Urteil des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts unzulässig. «Der Verbraucher wird davor gewarnt, einen Betrieb zu betreten, weiß aber gar nicht warum», kritisierte der Vorsitzende Richter Norbert Chumchal am Freitag.

Die Warnfunktion der Internet-Ampel mit den Farben Grün, Gelb und Rot könne keinen konkreten Tatsachen zugeordnet werden (Az.: 26 K 4876/13). Dies sei nicht im Sinne des Verbraucherinformationsgesetzes, das die Nennung konkreter Verstöße aber durchaus erlaube.

Der Anwalt der beklagten Stadt Duisburg, Alexander Schink, sprach von einem «schwarzen Tag für die Verbraucher» und kündigte Berufung gegen das Urteil an. Die Gastro-Ampel gebe eine Gesamtbewertung wieder und sei damit als Orientierung für die Verbraucher «sehr gut geeignet». Auch die Gastronomen seien damit besser bedient als etwa mit der Veröffentlichung von Fotos, die Verstöße dokumentieren.

Duisburger Gastronomen hatten gegen das vom Land Nordrhein-Westfalen geförderte Pilotprojekt geklagt, das auch bundesweit als Vorbild diente. Die Gastro-Ampel sei ein intransparenter Pranger, der für die Betriebe existenzbedrohend sein könne, argumentierten sie. So habe etwa ein fehlender Fortbildungsnachweis nichts mit dem Hygienezustand der Küche zu tun.

Der Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) hatte kritisiert, die Gastro-Ampel sei irreführend. Die Daten seien oft alt und die kritisierten Missstände längst beseitigt. Die Ampel unterscheide auch nicht zwischen Hygiene-Mängeln, formalen Fehlern des Gastwirts oder Baumängeln. Der Verband forderte nach dem Urteil die sofortige Abschaltung der Ampel.

Die Vertreter der Stadt Duisburg konterten: Ein fehlender Fortbildungsnachweis allein führe nicht zu einer Negativ-Bewertung. Es handele sich um ein Gesamtbild mit einer Punkteskala von 0 bis 80.

Die Stadt Duisburg hatte die Ergebnisse ihrer Lebensmittelkontrollen in Form der Punktebewertungen an die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen weitergegeben. Dies sei rechtswidrig, befand nun das Verwaltungsgericht. Bewertungen, gegen die sich die Betriebe nicht wehren, dürften aber weiter veröffentlicht werden, sagte eine Gerichtssprecherin. Da das Urteil noch nicht rechtskräftig sei, werde man die Datenweitergabe nicht stoppen, sagte eine Sprecherin der Stadt Duisburg.

«Die Entscheidung des Gerichts ist eine Entscheidung gegen Transparenz», kritisierte der nordrhein-westfälische Verbraucherschutzminister Johannes Remmel (Grüne). Sie sei eine «Niederlage für starke Verbraucherrechte» und schütze im Ergebnis «einige wenige schwarze Schafe in der Branche». Die Bundesregierung müsse endlich die Grundlage für ein bundesweites Kontrollbarometer schaffen.

Seit gut einem Jahr veröffentlicht die Verbraucherzentrale NRW die Ampel. Während der Pilotphase wurden nur Gastronomiebetriebe in Duisburg und Bielefeld bewertet. Im Januar hatten 25 000 Nutzer die zugehörige App für die mobile Nutzung heruntergeladen. In Duisburg wurden 770 Betriebe erfasst, in Bielefeld 500.

Restaurants, Hotels, Cafés, Eisdielen und Imbissbetriebe müssen sich bei Betriebskontrollen regelmäßig hinter die Kulissen gucken lassen. Weit mehr als 90 Prozent der Betriebe kamen in den grünen Bereich: Sie erfüllten die Hygiene-Anforderungen voll oder zeigten nur geringe Mängel. dpa

Bundesweite Gastro-Ampel lässt auf sich warten

Das neue Urteil gegen sogenannte Gastro-Ampeln könnte die Diskussion um bundesweite Regeln für solche Restaurant-Bewertungen neu beleben. Nachdem ein Gericht am Freitag eine derartige Ampel in Nordrhein-Westfalen für unzulässig erklärt hat, wolle man das Urteil auswerten, sagte ein Sprecher des niedersächsischen Verbraucherministeriums. Gegebenenfalls werde das Thema dann bei der Konferenz der deutschen Verbraucherschutzminister Anfang Mai in Osnabrück auf die Agenda gesetzt.

Niedersachsen leitet derzeit das Gremium. Der niedersächsische Ressortchef Christian Meyer (Grüne) befürworte eine bundeseinheitliche Regelung, sagte der Sprecher. In ihrem Koalitionsvertrag für Niedersachsen haben SPD und Grüne die Einführung eines «Restaurantbarometers» vereinbart. Dazu gibt es aber noch keine Einzelheiten.

In Nordrhein-Westfalen hatten sich Gastronomen dagegen gewehrt, dass Daten von Kontrollbesuchen an die Verbraucherzentrale weitergegeben werden. Die Verbraucherschützer fütterten damit eine Gastro-Ampel im Internet. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf erklärte die Praxis am Freitag für unzulässig.

Mehrmals scheiterten in der Vergangenheit ähnliche Restaurantbewertungen. So hatte in Hessen eine Internetseite des Landes vor unhygienischen Zuständen in einzelnen Gaststätten gewarnt, bis sie nach einem Gerichtsurteil wieder eingestellt wurde.

In Berlin gab es früher ein Smiley-System: Die Stadtbezirke listeten die Ergebnisse ihrer Hygienekontrollen auf und vergaben einen von fünf Smileys - vom strahlenden Lächeln bis zum grimmigen Blick. Außerdem veröffentlichte die Senatsverwaltung für Verbraucherschutz die Ergebnisse auf der Website «Sicher essen in Berlin». Inzwischen hat das Berliner Verwaltungsgericht die Online-Veröffentlichungen untersagt. Verbraucher könnten an den Smileys nicht erkennen, aus welchem konkreten Anlass die Minuspunkte vergeben wurden.