Gastronomie Sieben von acht haben Kurzarbeit

Die Quote lag nach Angaben des Münchner Ifo-Instituts im Januar bei 86 Prozent. Über alle Branchen stieg die Kurzarbeit im Vergleich zum Dezember von 28 auf 31 Prozent der Betriebe.

Auch in anderen Branchen ist im Zuge der Corona-Beschränkungen die Kurzarbeit weit verbreitet. Im Einzelhandel und der Automobilindustrie ist rund die Hälfte der Betriebe betroffen, bei Reisebüros und Reisevermittlern sind es gar 90 Prozent.

Bereits Anfang Februar hatte das Ifo einen deutlichen Anstieg bei der Zahl der von Kurzarbeit betroffenen Arbeitnehmer im Januar gemeldet.

Den Schätzungen der Münchner Wirtschaftsforscher zufolge stieg sie um 400 000 auf 2,6 Millionen. In Hotels und Gaststätten waren demnach 56 Prozent der Beschäftigten betroffen, insgesamt 594 000 Menschen. dpa

Gericht: Hotelrestaurants müssen auch für Gäste geschlossen bleiben

Restaurants und Frühstücksräume in Hotels müssen derzeit auch für deren Gäste geschlossen bleiben. Die entsprechenden Corona-Regeln hat das Verwaltungsgericht Dresden in einem Beschluss vom Donnerstag bestätigt (Az.: 6 L 84/21). Hotelübernachtungen sind im Moment etwa aus beruflichen Gründen erlaubt.

Eine Dresdner Hotelgesellschaft hatte per Eilantrag durchsetzen wollen, dass sie ihren Übernachtungsgästen Speisen und Getränke im hoteleigenen Restaurant servieren darf. Die zugelassene Alternative des Roomservice sei nicht besser, weil es mehr Kontakte als im Restaurantbetrieb gebe. Wegen des hohen Personalbedarfs sei die Bewirtung der Gäste auf dem Zimmer auch nicht wirtschaftlich. Zudem seien Hotelrestaurants mit Betriebskantinen vergleichbar, die unter bestimmten Umständen öffnen dürften.

Das Verwaltungsgericht lehnte den Eilantrag ab. Die Regelung für Betriebskantinen sei eng auszulegen, teilte das Gericht mit. Die Kantinen dürften öffnen, wenn das Essen am Arbeitsplatz nicht möglich sei. Hotelgäste könnten dagegen im Zimmer speisen. Zudem sei das Essensangebot in Kantinen und Mensen für Beschäftigte gedacht. Das sei bei Hotels nicht der Fall. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Bautzen eingelegt werden. dpa