Germania Fluggesellschaft mit Insolvenzantrag Flugbetrieb eingestellt

Der Flugbetrieb wurde in der Nacht vom 4. auf den 5. Februar 2019 eingestellt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Germania wurden informiert. Die Schweizer Germania Flug AG und die Bulgarian Eagle sind von dem Schritt nicht betroffen.

Karsten Balke, CEO der Germania Fluggesellschaft mbH: „Leider ist es uns schlussendlich nicht gelungen, unsere Finanzierungsbemühungen zur Deckung eines kurzzeitigen Liquiditätsbedarfs erfolgreich zum Abschluss zu bringen. Wir bedauern sehr, dass uns als Konsequenz daraus keine andere Möglichkeit als die der Insolvenzantragstellung blieb. Ganz besonders bedauern wir selbstverständlich die Auswirkungen, die dieser Schritt auf unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat. Sie alle haben als Team stets ihr Bestes gegeben, um einen zuverlässigen und stabilen Flugbetrieb zu gewährleisten – auch in den angespannten Wochen, die hinter uns liegen. Ihnen allen danke ich ganz persönlich und von Herzen. Fluggäste, die ihren Germania-Flug nun nicht wie geplant antreten können, bitte ich um Entschuldigung.“

Von der Einstellung des Flugbetriebs betroffene Fluggäste, die ihren Germania-Flug im Rahmen einer Pauschalreise gebucht haben, können sich zur Organisation einer Ersatzbeförderung direkt an ihren jeweiligen Reiseveranstalter wenden. Für Passagiere, die ihr Flugticket direkt bei Germania gekauft haben, besteht aufgrund der gültigen Gesetzeslage bedauerlicherweise kein Anspruch auf Ersatzbeförderung.

Der kurzzeitige Liquiditätsbedarf bei Germania war entstanden, da insbesondere unvorhersehbare Ereignisse wie massive Kerosinpreissteigerungen über den Sommer des vergangenen Jahres bei gleichzeitiger Abwertung des Euros gegenüber dem US-Dollar, erhebliche Verzögerungen bei der Einflottung von Fluggerät sowie eine außergewöhnlich hohe Anzahl technischer Serviceleistungen an der Flotte das Unternehmen in großem Umfang belastet hatten.

Germania ist eine unabhängige deutsche Fluggesellschaft mit über 30 Jahren Unternehmensgeschichte. Auf Kurz- und Mittelstrecke fliegt die Airline mit dem grün-weißen Logo jährlich mehr als 4 Millionen Passagiere. Von 18 Abflughäfen in Europa bietet Germania Verbindungen zu mehr als 60 Zielen innerhalb des Kontinents, nach Nordafrika sowie in den Nahen und Mittleren Osten. Die Fluggesellschaft bietet entgegen dem Trend den bewährten Service an Bord aus kostenfreien Snacks, Softdrinks, Zeitschriften und mindestens 20 Kilogramm Freigepäck. Im Geschäftsmodell vereint Germania die Bereiche Linien-, Charter- und Werksverkehr. Zusammen mit der Schweizer Germania Flug AG und der Bulgarian Eagle betreibt Germania derzeit eine Flotte von 37 Flugzeugen. Für deren Wartung sorgt die Germania Technik Brandenburg.

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Germania-Insolvenz: Betroffene Reisende haben unterschiedliche Rechte

Nach dem Insolvenzantrag der Airline Germania haben betroffene Fluggäste unterschiedliche Rechte. Dabei ist entscheidend, ob ihr Flugticket zu einem Veranstalterpaket gehört oder ob sie es individuell gebucht haben. Veranstaltergäste hätten «die besseren Karten», weil der Anbieter für sie eine Ersatzbeförderung organisieren muss, erläutert die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt. Wer dagegen direkt bei der Fluggesellschaft gebucht hat, müsse sich «nun wohl auf den Totalverlust des Ticketpreises einstellen».

Für Veranstaltergäste sind die Flüge ein Teil des Reisevertrags. Hier trage der Anbieter das Insolvenzrisiko bei Leistungserbringern wie Airlines allein, so die Verbraucherschützer. Pauschalurlauber mit Germania-Ticket sollten daher den Veranstalter kontaktieren. Bei vielen Reiseveranstaltern liefen kurz nach Bekanntwerden des Insolvenzantrages bereits die Bemühungen auf Hochtouren, Gäste auf andere Airlines umzubuchen. Die Unternehmen versuchten «alles, dies für die Reisenden so verträglich wie möglich zu gestalten», erklärte Kerstin Heinen vom Deutschen Reiseverband (DRV) in Berlin.

Zu den Anbietern, die Gäste nach und nach umbuchen, gehörten nach eigenen Angaben die Tui, die Marken der DER Touristik (darunter ITS und Jahn Reisen), die von Thomas Cook (darunter Neckermann und Bucher Reisen) sowie Schauinsland Reisen, Alltours und FTI. Eventuell anfallende Kosten - zum Beispiel für eine Zusatzübernachtung an einem Urlaubsort - würden übernommen, teilten mehrere Veranstalter mit. Umgebucht würden betroffene Gäste zum Beispiel auf Flugverbindungen mit der Condor, Eurowings und Tuifly, hieß es bei DER Touristik.

Weniger weit reichen die Rechte von Direktbuchern, die ihre Tickets nicht als Teile eines Reisepakets erworben haben, erklärte Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg dem dpa-Themendienst: «Denen geht es wesentlich schlechter, weil es leider keine Insolvenzsicherungspflicht für Airlines gibt.» Solche Reisende müssten sich selbst um Ersatzflüge kümmern und ein zweites Mal für Tickets bezahlen. Zwar könnten sie später versuchen, aus der Insolvenzmasse diese Auslagen sowie Entschädigungsansprüche nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung erstattet zu bekommen. «Eine Rückzahlung ist aber relativ unwahrscheinlich», schätzt Fischer-Volk die Lage ein. «Das wissen wir aus vergangenen Pleiten wie bei Air Berlin.»

Wer als Direktbucher kurz vor einer mit Germania geplanten Reise steht und nun überlegt, diese abzusagen, sollte dabei eines bedenken: Weitere gebuchte Leistungen wie Hotelübernachtungen und ein Mietwagen am Ziel stehen ja zur Verfügung und müssten in jedem Fall bezahlt werden - selbst wenn die Anreise an den Urlaubsort unterbleibt. dpa

Was Reisende jetzt wissen sollten - Fragen und Antworten

Es trifft diesmal nicht so viele Reisende wie bei der Air-Berlin-Pleite 2017. Doch auch der Insolvenzantrag der Fluggesellschaft Germania wirbelt etliche Urlaubspläne durcheinander, aktuelle im Februar ebenso wie solche für die Hauptreisezeit im Sommer. Nach Angaben des Deutschen Reiseverbandes (DRV) sind «in den nächsten Wochen mehrere Zehntausend Reisende betroffen». Welche Rechte haben diese Verbraucher nun, und wie kommen sie trotzdem an ihr gebuchtes Urlaubsziel oder zurück nach Hause? Ein entscheidender Punkt dafür ist, ob die Fluggäste ihre Germania-Tickets über einen Reiseveranstalter gebucht haben oder aber völlig eigenständig. Fragen und Antworten dazu in einem Überblick mit vier denkbaren Fällen.

Fall 1: Buchung über Reiseveranstalter, Flug steht kurz bevor

In diesem Fall wird es zwar zu Änderungen kommen, die aber nicht der Urlauber, sondern der Reiseveranstalter veranlassen muss. Abflugorte und -zeiten können sich kurzfristig ändern. Das vom Kunden gezahlte Geld ist allerdings nicht weg, und ausfallen muss der gebuchte Urlaub auch nicht. Denn wenn Flüge zu einem Reisepaket gehören, trägt der Veranstalter ganz allein das Insolvenzrisiko bei Leistungserbringern wie Airlines, erläutert die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt. Zu den Anbietern, die ihre Gäste jetzt «mit Hochdruck» von Germania auf andere Fluggesellschaften wie Condor, Eurowings und Tuifly umbuchen, gehören nach eigenen Angaben die Tui, die Marken der DER Touristik (darunter ITS und Jahn Reisen) und von Thomas Cook (darunter Neckermann und Bucher Reisen) ebenso wie Alltours, FTI und Schauinsland-Reisen. Die Kosten zum Beispiel für eventuell nötige Zusatzübernachtungen am Urlaubsort werden dabei übernommen. «Niemand muss sich Sorgen machen, dass er nicht in den Urlaub fliegen kann oder im Reiseziel festsitzt» - so beschreibt die Tui die Situation.

Fall 2: Individuelle Buchung, Flug steht kurz bevor

Hier liegen die Dinge anders, denn eine - vom Reiseverband ebenso wie von Verbraucherschützern nun erneut geforderte - Insolvenzabsicherung für Fluggesellschaften gibt es bisher nicht. «Für Passagiere, die ihr Flugticket direkt bei Germania gekauft haben, besteht aufgrund der gültigen Gesetzeslage bedauerlicherweise kein Anspruch auf Ersatzbeförderung», schreibt die Fluggesellschaft auf ihrer Website. Im Klartext: Wer jetzt trotzdem schnell in den Urlaub oder nach Hause will, muss sich bei einer anderen Airline ein neues Ticket kaufen und damit ein zweites Mal bezahlen. Zwar kann man versuchen, diese Kosten später aus der Insolvenzmasse erstattet zu bekommen. Doch Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg ist skeptisch: Eine Rückzahlung solcher Auslagen sei «relativ unwahrscheinlich. Das wissen wir aus vergangenen Pleiten wie bei Air Berlin.» Mehrere Airlines, darunter Eurowings, Tuifly, SunExpress und Condor, bieten im Ausland gestrandeten Direktbuchern aktuell Sonderkonditionen für Rückflugtickets, sofern sie freie Kapazitäten in den Maschinen haben. Auch für Urlauber, die noch nicht gestartet sind, kann der Kauf eines ganz neuen Tickets sinnvoll sein, um nicht noch mehr Geld zu verlieren. Denn Direktbucher haben am Ziel oft weitere Leistungen wie Hotelzimmer oder Mietwagen gebucht. Auch dafür gelten individuelle Buchungsverträge. Die Leistungen stehen dem Gast weiter zur Verfügung und müssten bezahlt werden - auch wenn die Anreise ausfällt. Das Resultat wäre dann nur: Geld verloren und gar keinen Urlaub gehabt.

Fall 3: Reiseveranstalter-Buchung, Germania-Flugtermin später im Jahr

Auch solche Gäste müssen sich auf Änderungen einstellen. Abflugorte und -zeiten können sich ändern, nicht zuletzt an kleineren Flughäfen, an denen die Germania stark vertreten war. Manche Reiseveranstalter hatten bei dem Unternehmen nicht zuletzt Flugkontingente an solchen kleineren Abflughäfen eingekauft - die Tui etwa für Verbindungen von und nach Bremen, Dresden, Nürnberg und Münster/Osnabrück. Mehrere Veranstalter wiesen darauf hin, sie würden Betroffene «sofort aktiv informieren», sobald es neue Informationen zu Abflugzeiten und -orten gibt. Bei der Vielzahl von Buchungen kann das aber etwas dauern, allein Schauinsland-Reisen sprach von insgesamt 70 000 Gästen, für die bis zum Ende des Sommers nun neue Verbindungen gebucht werden müssen. Tui gehe nach der Reihenfolge der Abflugdaten vor, teilte das Unternehmen mit. Und FTI betonte, das Unternehmen greife «auf das gesamte verfügbare Flugangebot des Marktes zurück». Ändert sich der Abflugort, muss der Veranstalter auf jeden Fall die Kosten für die Anreise zum neugewählten Flughafen übernehmen, erklärt Verbraucherschützerin Sabine Fischer-Volk. Er muss also zum Beispiel ein Bahnticket organisieren, wenn es nicht mehr von Berlin aus in den Urlaub im sonnigen Süden geht, sondern von Hannover oder Hamburg aus.

Fall 4: Individuelle Buchung, Reisezeitpunkt später im Jahr

Wie die kurzfristig betroffenen Direktbucher müssen sich auch solche Reisenden «wohl auf den Totalverlust des Ticketpreises einstellen», prognostiziert die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt. Und auch hier gilt: Die Verträge für weitere, unabhängig vom Flug individuell gebuchte Leistungen wie Hotelzimmer und Mietwagen bleiben gültig. Wer auf die Reise nicht verzichten will, muss Tickets bei anderen Airlines kaufen und bezahlen. Allerdings rät Sabine Fischer-Volk hier dazu, nicht sofort loszustürzen und die nächste Buchungsseite einer Fluggesellschaft anzusteuern. Stattdessen könnten Reisende mit Plänen für den Sommer durchaus noch abwarten, was der Insolvenzverwalter zu ihren Buchungen sagt und ob nicht am Ende doch Germania-Tickets von anderen Airlines übernommen werden. So lasse sich verhindern, für dieselbe Reise plötzlich sogar «zwei Flüge an der Backe» zu haben. dpa