Geschäftsöffnung und Maskenpflicht Berlin beschließt neue Maßnahmen

Der Berliner Senat hat die seit Wochen bestehenden Ausgangsbeschränkungen wegen der Corona-Krise an etlichen Punkten gelockert. Gleichzeitig beschloss er am Dienstag weitreichende Veranstaltungsverbote, die bis in den Herbst hineinreichen.

Ab Mittwoch können Berliner wieder in vielen Geschäften jenseits des Lebensmittelhandels einkaufen. Der Senat entschied, dass Händler mit eine Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern ab Mitte der Woche wieder öffnen dürfen. Pro 20 Quadratmeter ist nun ein Kunde zugelassen, wie Wirtschaftssenatorin Ramona Pop (Grüne) mitteilte.

Das gilt auch für Warenhäuser, von denen es in Berlin mehr gibt als anderswo. Auch sie dürfen öffnen, wenn sie ihre Fläche reduzieren.

Bund und Länder hatten sich in der vergangenen Woche darauf verständigt, kleineren und mittleren Geschäften mit der entsprechenden Verkaufsfläche eine Wiedereröffnung zu ermöglichen.

Die Umsetzung wurde den Ländern überlassen. Die regelten vor allem die Vorgaben für Kauf- und Warenhäuser unterschiedlich, die in der Regel deutlich größer sind als 800 Quadratmeter. Wirtschaftsverbänden geht das nicht weit genug. Die IHK Berlin vermisst zudem eine Perspektive für die Gastronomie, die weiter geschlossen bleiben muss.

Weil in Berlin besonders viele Kauf- und Warenhäuser sowie Einkaufszentren stehen, nahm sich der Senat mit den Regelungen mehr Zeit. Nun steht fest: «Der Zutritt zu Einkaufszentren (Malls) ist vom Betreiber gesondert zu regulieren», heißt es im Beschluss. Demnach dürfen sich in den Shopping-Centern nur so viele Menschen aufhalten, wie sich aus der Summe der für die einzelnen Geschäfte zulässigen Kundenzahl ergibt.

Während im Handel Lockerungen beschlossen wurden, verschärft der Senat an anderer Stelle die Vorgaben. So gilt ab Montag (27.) in Bussen und Bahnen eine Maskenpflicht. Im Unterschied zu etlichen anderen Bundesländern soll sie indes nicht für den Einzelhandel gelten. Dort sowie bei Kontakt mit Risikopersonen wird ein Mund-Nasen-Schutz «dringend empfohlen».

Als Mund-Nasen-Bedeckung gelten nicht nur einfache OP-Masken oder selbstgenähte Modelle, sondern auch ein Tuch oder ein Schal. An Menschen, die keine Möglichkeit haben, so etwas anzuschaffen, wolle der Senat Mund-Nasen-Schutz kostenlos verteilen, kündigte der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) an.

Zudem verbietet Berlin Großveranstaltungen mit mehr als 5000 Teilnehmern bis zum 24. Oktober dieses Jahres. Damit geht das Land weiter als die vom Bund vorgeschlagene Regelung, Großveranstaltungen bis zum 31. August zu untersagen. Veranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmern dürfen in Berlin bis 31. August nicht stattfinden.

Betroffen von der Maßnahme sind Konzerte oder Volksfeste, aber auch der Berlin-Marathon. Er sollte am 27. September stattfinden, im vergangenen Jahr waren 47 000 Teilnehmer an den Start gegangen.

Die Regelung beinhaltet auch ein Verbot von Sportveranstaltungen mit Zuschauern bis 24. Oktober. Ob das bedeutet, dass die Fußball-Bundesligisten Hertha BSC und Union bis Oktober Geisterspiele abhalten müssen, war zunächst unklar. Hier seien bundesweit einheitliche Regelungen wünschenswert, sagte Müller.

Er warnte eindringlich davor, die Corona-Pandemie jetzt auf die leichte Schulter zu nehmen. «Es ist keinesfalls eine Situation da, wo man sagen kann: Allgemeine Entwarnung.» Deutschland und Berlin seien bisher vergleichsweise gut durch die Pandemie gekommen, auch dank der seit Wochen geltenden Ausgangsbeschränkungen. «Einen Rückfall dürfen wir nicht zulassen», unterstrich Müller. «Gesundheitsschutz steht an erster Stelle.» Jeder müsse sich bewusst machen, wieviele Menschen erkrankt und wieviele an dem Coronavirus gestorben seien.

Es gelte weiter der Grundsatz, «dass jede Person angehalten ist, Kontakte zu anderen Menschen auf absolutes Minimum zu reduzieren», sagte Müller. Laut der vom Senat aktualisierten Verordnung gilt im Freien weiter ein Mindestabstand von 1,5 Metern. Ansammlungen von mehr als zwei Personen im Freien sind verboten. Nur bei Familien darf die Gruppe größer sein. Aber: Der Passus, wonach sich alle Berliner abgesehen von Ausnahmen «ständig in ihrer Wohnung oder gewöhnlichen Unterkunft» aufhalten müssen, wurde gestrichen.

Weitere Lockerungen gelten ab 4. Mai. Die Museen können dann wieder öffnen, wie Kultursenator Klaus Lederer (Linke) mitteilte.

Gottesdienste mit bis zu 50 Teilnehmern sind dann wieder erlaubt.

Kleinere Gruppen dürfen wieder demonstrieren: Versammlungen unter freiem Himmel mit bis zu 50 Teilnehmern seien ab 4. Mai grundsätzlich genehmigungsfrei, wenn Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden, so Lederer.

Bereits von diesem Mittwoch an soll demnach das bestehende weitgehende Verbot gelockert werden. Bei Demonstrationen mit bis zu

20 Teilnehmern könne die Versammlungsbehörde in besonders gelagerten Einzelfällen Ausnahmen zulassen. dpa