Beide Seiten standen sich in München im Berufungsverfahren gegenüber (Az.: 6 U 3405/17). Nach einem Zerwürfnis hatten sich "Hans im Glück" und das Unternehmen Paniceus - das damals als Franchise-Nehmer rund ein Dutzend "Hans im Glück"-Filialen betrieb - im Jahr 2015 voneinander getrennt. Paniceus gründete daraufhin die eigene Burger-Kette "Peter Pane". Doch bei der Gestaltung der ersten Filiale in Binz auf Rügen blieben Möbel, Raumaufteilung und die für "Hans im Glück" typische Gestaltung mit Birkenbaumstämmen unverändert. Nur die Zahl der Stämme sowie die Leuchten seien geringfügig verändert worden, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts.
"Hans im Glück" klagte daraufhin vor dem Münchner Landgericht und bekam Recht. Das eigene Raumkonzept genieße urheberrechtlichen Schutz. "Peter Pane" durfte das Konzept nicht weiter nutzen. Der Betreiber Paniceus legte Berufung ein, über die nun vor dem OLG verhandelt wurde. Der Anwalt des Unternehmens betonte am Donnerstag, dass auch die Rinden von den Stämmen entfernt worden seien. Diese seien nur noch als "Masten" erkennbar gewesen. dpa