Heidelberg und der Lärm Gericht signalisiert Verständnis

 

update: Lärmgeplagte Heidelberger erringen vor Gericht mehr Nachtruhe

Lärmgeplagte Bewohner der Heidelberger Altstadt haben vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe mehr Nachtruhe erstritten. Wegen lärmbedingter Gesundheitsgefahren haben die klagenden Bürger einen Anspruch auf striktere Schließzeiten für die Gastronomie, wie das Gericht am Donnerstag bekanntgab.

Nach dem Urteil der 7. Kammer (Az. 7 K 8944/18) müssen Gaststätten unter der Woche spätestens um Mitternacht dichtmachen. Dies sei für eine Nachtruhe von mindestens sechs Stunden notwendig. In den Nächten zu Samstag und Sonntag muss die Sperrzeit spätestens um 2.30 Uhr beginnen. Diese Maßgaben sind für den Heidelberger Gemeinderat bindend, wie das Gericht betonte.

Die Kläger wollten durchsetzen, dass die Gaststätten werktags um Mitternacht und am Wochenende um 1.00 Uhr schließen müssen. Derzeit müssen die Gastwirte sonntags bis donnerstags um 1.00 Uhr ihre Gäste nach Hause schicken, von Donnerstag auf Freitag um 3.00 Uhr. In den Nächten zum Samstag und Sonntag beginnt die Sperrzeit um 4.00 Uhr.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache wird die Berufung zugelassen. dpa

 

Gericht signalisiert Verständnis für lärmgeplagte Heidelberger

Die Vorsitzende Richterin vom Verwaltungsgericht Karlsruhe, Christine Warnemünde, sagte bei der Verhandlung in Mannheim, es gehe bei den Sperrzeiten nicht um 2.00 oder 3.00 Uhr. Die Sperrzeiten im Ausgehviertel der Stadt beginnen derzeit weit nach diesen Uhrzeiten.

Die ursprünglichen 31 Kläger wollen die Schließung der Gaststätten werktags um Mitternacht und am Wochenende um 1.00 Uhr durchsetzen. Sie argumentieren, Schlaf von mindestens sechs Stunden müsse ungestört möglich sein. Die Alteingesessenen führen überdies ins Feld, als sie vor 30 Jahren in die Altstadt gezogen seien, habe niemand voraussehen können, dass sich die Zahl der Bars und Kneipen in diesem Zeitraum verdoppeln würde.

Auf Anregung der Richterin werden bei der Urteilsfindung nur vier Fälle betrachtet, bei denen gesundheitsschädliche Lärmwerte gutachterlich nachgewiesen sind. Die anderen Klagen ruhen.

Zuvor hatte Warnemünde eine Einigung der Kontrahenten angeregt. Sie liegen schon seit Jahre im Clinch und begegneten dem Vorschlag zur Güte mit Skepsis. Grund ist, dass der Heidelberger Gemeinderat das letzte Wort beim Erlass von Sperrzeitenregelungen hat. Er ist in das Verfahren jedoch nicht einbezogen. Das Gremium - mit nach der Kommunalwahl geänderten Mehrheitsverhältnissen - beschloss in der Vergangenheit Sperrzeiten, die weder den Auflagen von Richtern noch den Vorstellungen der Stadtverwaltung entsprachen.

Der Vertreter der Heidelberger Bürger, Werner Finger, sagte: «Der Gemeinderat ist nicht steuerbar.» Er könne sich nicht vorstellen, dass auf diese Weise der Konflikt entschärft werden könne. «Ich sehe nur die Möglichkeit eines rechtskräftigen Urteils.» Der Heidelberger Ordnungsbürgermeister, Wolfgang Erichson, betonte, auch wenn die Stadtverwaltung sich bemühe, den Gemeinderat für eine einvernehmliche Lösung zu gewinnen, könne er für dessen Mitwirkung nicht die Hand ins Feuer legen. Eine Mediation scheiterte daran, dass die Bürger während des laufenden Verfahrens nicht daran teilnehmen wollten.

Die Verwaltung unter Oberbürgermeister Eckart Würzner (parteilos) ist in einer kniffligen Lage, ist sie doch wie die Bürger und anders als der alte Gemeinderat für strengere Regelungen. Die Normenerlassklage der Lärm-Gegner richtet sich aber gegen die Stadt. Aus Platzgründen fand die Verhandlung im Verwaltungsgerichtshof in Mannheim statt.

In anderen Städten Baden-Württembergs steht die Lärmproblematik derzeit nicht auf der Agenda - trotz zunehmender Mediterranisierung. So nennen Fachleute den Trend, das Leben in den öffentlichen Raum zu verlagern. Ein Beispiel gibt die Sprecherin der Stadt Tübingen Sabine Schmincke: Vor 30 Jahren seien Straßencafés eine Ausnahme gewesen, jetzt finde man sie an jeder Ecke.

Mit einer Schilderaktion macht die Stadt neuerdings auf die Nachtruhe zwischen 22.00 und 6.00 Uhr und das Bußgeld von 60 Euro bei Verstößen aufmerksam. Überdies sei die Zahl der Nachtstreifen des Ordnungsdienstes von vier auf acht erhöht worden. Auch in Ulm hat die Lärmdebatte sich beruhigt. «Es gab mal vor drei Jahren eine Aufwallung, als am Schwörmontag 60 000 bis 70 000 Leute in der Stadt unterwegs waren und Party machten», sagt Frank Raddatz von der Öffentlichkeitsarbeit. Die damalige Diskussion sei wichtig gewesen und habe zu mehr Rücksicht aufeinander geführt.

Auch in Freiburg hat sich die Situation entschärft, seit die Partyszene sich vom Augustinerplatz zu einem Platz mit weniger Wohnungen drum herum verlagert hat. In Mannheim ist das Thema beim Nachtbürgermeister Hendrik Meier aufgehoben. Er versucht als Ansprechpartner für beide Seiten den Ausgleich zwischen Barbetreibern und Anwohnern herzustellen.

Für solche Lösungen spricht sich der Städte- und Gemeindebund aus, den das Thema immer mal wieder beschäftigt. Sprecher Alexander Handschuh: «Wir appellieren an Verständnis und Toleranz auf beiden Seiten und werben für einvernehmliche Regelungen - in den meisten Fällen klappt das.» dpa