«Direkt am Strand gelegen»: Wer eine solche Hotelbeschreibung im Reisekatalog liest, muss davon ausgehen können, unmittelbar bei der Unterkunft ins Meer gehen zu können. Wird diese Erwartung enttäuscht, darf ein Pauschalurlauber nachträglich den Reisepreis mindern - in einem begrenzten Maße. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Hannover (Az.: 515 C 7331/19).
In dem verhandelten Fall hatte der Reiseveranstalter das Hotel mit «erste Strandlage» und «direkt am Strand gelegen» beworben. Das stimmte zwar. Doch der Kläger konnte nicht an Ort und Stelle ins Meer. So stellte er bei seiner Ankunft fest, dass der hoteleigene Strand in einem Naturschutzgebiet lag - Schwimmen verboten. Der Mann musste erst rund 800 Meter zum Strand des Nachbarhotels laufen, bevor er im Meer schwimmen konnte. Er klagte gegen den Veranstalter.
Das Gericht sah in dem fehlenden Meerzugang beim Hotel einen Reisemangel. Es hielt eine Preisminderung von zehn Prozent für angemessen - in diesem Fall immerhin 204,60 Euro. Dem Reisenden sei durch die Beschreibung suggeriert worden, dass das Schwimmen direkt beim Hotel möglich wäre. Es mache einen Unterschied, wenn man erst laufen oder gar einen Shuttlebus nehmen müsse.
Über das Urteil berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in der Zeitschrift «ReiseRecht aktuell» (Ausgabe 6/2019). dpa
Hotel haftet für Fahrfehler eines Mitarbeiters beim Parkservice
Valet Parking, Parkservice, Parkdienst: Es gibt viele Namen dafür, dass ein Mitarbeiter zum Beispiel eines Hotels Ihr Auto für Sie einparkt. Doch wer zahlt, wenn Sie später einen Schaden entdecken?
Sie kommen mit dem Auto am Hotel an, ein Mitarbeiter übernimmt dort den Parkservice. Das ist praktisch. Doch was ist, wenn etwas kaputt geht? Wenn beim Parkservice ein Auto beschädigt wird, muss das Hotel Schadenersatz zahlen - denn es ist auch für seine Mitarbeiter verantwortlich.
Das zeigt ein Urteil (Az.: 22 U 134/17) des Oberlandesgerichts (OLG) Köln, auf das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweist.
Im konkreten Fall wollte eine Frau den Spa-Bereich eines Hotels besuchen. Sie gab den Schlüssel an der Rezeption ab, damit ein Mitarbeiter das Auto in die Tiefgarage fahren konnte. Als sie es abholen wollte, stellte sie fest, dass es nicht dort, sondern in einer Parkbucht in Hotelnähe stand. Auf der rechten Fahrzeugseite waren beide Reifen platt.
Das Hotel lehnte ab, Schadenersatz zu leisten. Das Argument lautete, die Reifen seien schon vorher beschädigt gewesen. Der Angestellte hatte ausgesagt, einen schleichenden Luftverlust an den Reifen festgestellt zu haben. Daher hatte er das Auto nicht in der Tiefgarage, sondern in der Parkbucht geparkt. Daraufhin wies das Landgericht eine Klage der Frau ab.
Das Oberlandesgericht in nächster Instanz holte jedoch ein Gutachten ein und gab der Klage statt. Der Sachverständige hatte festgestellt, dass die Angaben des Hotelmitarbeiters nicht stimmen konnten. Die Luft sei an zwei Stellen durch große Löcher aus den Reifen entwichen - und so ein Schaden hätte nicht schleichend auftreten können.
Das Gericht kam daher zu der Auffassung, dass die Löcher durch einen Fahrfehler des Angestellten mit einer massiven Krafteinwirkung auf die Räder entstanden sein mussten. Das Hotel musste rund 6000 Euro Schadenersatz bezahlen. dpa
Venedig-Hochwasser: Hoteliers klagen über Rückgang von Buchungen
Nach dem katastrophalen Hochwasser von Venedig klagen Hoteliers über einen noch nie da gewesenen Rückgang der Buchungen.
Nicht mal nach den Terrorangriffen auf die Twin Towers in New York am 11. September 2001 sei der Einbruch so stark gewesen, erklärte der Präsident des venezianischen Hotelverbandes AVA, Vittorio Bonacini, am Freitag. Nach dem Terroranschlag war der Tourismus weltweit eingebrochen. Seit der Rekordflut in der italienischen Lagunenstadt im November seien 45 Prozent der Reservierungen storniert worden.
Am 12. November hatte ein Hochwasser fast das gesamte historische Zentrum geflutet und enorme Schäden angerichtet. Das Wasser war auf 187 Zentimeter über den normalen Meeresspiegel gestiegen.
AVA-Vizepräsidentin Stefania Stea erklärte, viele Stornierungen seien aus den USA gekommen, weil die Menschen glaubten, Venedig sei nicht sicher.
Dabei gibt es nach Angaben des Verbandes viele Missverständnisse. Die Zahl 187 Zentimeter bedeute nicht, dass das Wasser fast zwei Meter hoch in der Stadt steht. Schließlich steht Venedig rund ein Meter höher als der Referenzpunkt. «Ich habe Anrufe von Menschen bekommen, die gefragt haben: Mein Sohn ist acht und 125 Zentimeter groß, wird er untergehen?» Venedig sei aber sicher, die Restaurants seien leer.
Jetzt sei die perfekte Zeit, die sonst überlaufene Stadt zu besichtigen. dpa