Hotel und Restaurant News Rundfunkgebühren & Rekord

Im laufenden Jahr zeichnet sich ein Übernachtungsrekord für die deutsche Tourismusindustrie ab. Nach einer Auswertung des Statistischen Bundesamtes haben in den ersten zehn Monaten 335 Millionen Mal Gäste in deutschen Hotels und anderen größeren Beherbergungsbetrieben übernachtet. Das bedeutet ein Plus zum Vorjahr von rund 3 Prozent.

Falls es nicht noch zu einem heftigen Einbruch kommt, dürfte damit auch der Übernachtungsrekord von 369,5 Millionen Übernachtungen aus dem Jahr 2008 fallen. In den vergangenen Jahren waren in den Monaten November und Dezember noch regelmäßig knapp 44 Millionen Übernachtungen dazugekommen.

Im Oktober gab es nach Angaben des Statistischen Bundesamtes vom Freitag 35,9 Millionen Übernachtungen und damit fünf Prozent mehr als vor einem Jahr. Vor allem Ausländer waren mit einem Plus von 12 Prozent deutlich häufiger zu Gast.

Besonders profitierten die Betriebe in größeren Städten mit mehr als 100 000 Einwohnern, die in aller Regel deutlich mehr Geschäftsreisende anziehen. Die Kommunen unter 100 000 Einwohnern zählten danach auch nur 3 Prozent mehr Übernachtungen als vor einem Jahr.

Das beste Geschäft machten die Hotels mit einem Übernachtungsplus von 8 Prozent im Oktober, während die Vorsorge- und Rehakliniken 2 Prozent weniger Gäste begrüßen konnten. Die übrigen Ferienunterkünfte und Campingplätze meldeten ein Prozent mehr Übernachtungen. dpa

Rundfunkgebühren: Gastronomie befürchtet Mehrausgaben

Von 2013 an soll die Neuregelung der Rundfunkgebühren vieles vereinfachen. Die Gastronomiebranche in Bayern wettert nun gegen den Beschluss und fürchtet ungerechte Mehrausgaben für Hotels und Gaststätten. Die Staatskanzlei sieht hingegen keinen Änderungsbedarf.

Die Tagesschau auf dem Handy, drei Fernseher in einem Haushalt und dazu noch zwei Radios: Bei der Anmeldung zur Rundfunkgebühr für die Nutzung der öffentlich-rechtlichen Medien galt bislang jedes Gerät als anmeldepflichtig ­ auch für Hotels und Gaststätten. Das soll sich ändern hin zu einer Pauschalabgabe, doch die bayerische Gastronomiebranche läuft Sturm gegen die Reform der Rundfunkgebühren. Sie fordert eine personenbezogene Abgabe.

Am Mittwoch (15. Dezember) soll die Neuregelung der - bisher von der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ) eingetriebenen - Gebühren bei der Ministerpräsidentenkonferenz in Berlin von den Regierungschefs der Länder unterzeichnet werden. Dann gilt der 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag mit geänderten Gebühren ab 2013.

Durch die Reform befürchtet die Gastronomiebranche in Bayern «erhebliche Mehrbelastungen und Ungerechtigkeiten», teilte der «Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur» (VEBWK) gemeinsam mit dem «Bündnis für Freiheit und Toleranz» (BFT) in München mit.

Künftig sollen Betriebe Rundfunkgebühren nach der Zahl ihrer Mitarbeiter gestaffelt zahlen. Franz Bergmüller, Vorsitzender des VEBWK, fürchtet eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation der Hotels und Gaststätten, die eine hohe Zahl von Mitarbeitern beschäftigen. Die Staatskanzlei beteuert indes, es handele sich um eine mittelstandsfreundliche Reform der Rundfunkfinanzierung und bleibt dabei: «Die Abkehr vom gerätebezogenen Ansatz ist der richtige Weg», heißt es in einer Stellungnahme.

Wird der Beschluss umgesetzt wie geplant, vereinfacht sich für den privaten Nutzer vieles: Er muss pro Haushalt monatlich 17,98 Euro überweisen und darf so viele Fernseher oder internetfähige Computer besitzen, wie er will. Auch wenn er Gast in einem Hotel ist oder sich ein Fußballspiel in der Kneipe ansieht, ändert sich daran nichts. Denn für die Kosten kommen die jeweiligen Unternehmen auf. Ab 2013 sollen die Gebühren für öffentlich-rechtliche Inhalte dann pro Betrieb bezahlt und nach Mitarbeitern gestaffelt werden.

Betriebe, die weniger als acht Mitarbeiter haben, zahlen nach Angaben der Staatskanzlei lediglich ein Drittel der Gebühr von 17,98 Euro monatlich. Die volle Gebühr wird für 9 bis 19 Mitarbeiter fällig, danach gestaffelt mehr. Ab 250 Mitarbeiter zahlt ein Betrieb dann die achtfache Gebühr von 17,98 Euro im Monat. Doch das betrifft laut Unternehmensregister des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung lediglich 31 Gastronomiebetriebe in Bayern.

Nach aktuellen Zahlen sind in Bayern insgesamt 45 976 Unternehmen im Gastgewerbe tätig, 43 350 davon sind Kleinstunternehmen. Diese haben weniger als zehn Mitarbeiter und profitieren von der Neuregelung eher. Der VEBWK kritisiert dagegen, dass die Reform «für einen Betrieb mit zwanzig Mitarbeitern plötzlich zu einer jährlichen Belastung von über 430 Euro führen» kann. Das zahlt ein Kleinbetrieb mit bis zu 49 Mitarbeitern ­ von denen es in Bayern 2340 gibt ­ derzeit auch, wenn er zwei Fernsehgeräte angemeldet hat.

«Für mich ist die Reform nicht erklärlich», sagt Franz Bergmüller vom VEBWK. Er schlägt deshalb eine personenbezogene Medienabgabe vor: Jeder Erwachsene solle diese ab einem bestimmten Einkommen zahlen. Dann müsse jeder Bürger nur einmal zahlen, ob er zuhause fern sieht oder im Hotel. Das sei eine faire Lösung, denn schließlich müssten die Kosten wieder «umgelagert» werden. «Und das zahlt dann der Kunde.»

Die Staatskanzlei hält indes weiter an der bestehenden Lösung fest: «Der angestrebte Systemwechsel bei der Rundfunkfinanzierung ist ein Fortschritt. Der jetzige Entwurf bewirkt im Beherbergungsgewerbe eine Entlastung.» Dennoch ist laut einer Sprecherin der Staatskanzlei noch nichts in Stein gemeißelt. Bürgeranliegen würden ernst genommen ­ auch Vorschläge aus der Gastronomiebranche.

Am 14. Dezember steht der Beschluss auf der Tagesordnung des Kabinetts zur endgültigen Entscheidung. Fall sich dann nichts mehr ändert, wird Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) bei dem Treffen der Regierungschefs einen Tag später in Berlin den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag so unterschreiben, wie er derzeit vorgesehen ist. dpa