Karstadt und KaDeWe Öffnung auf ganzer Fläche

Die Karstadt- und Kaufhof-Filialen sowie das überregional bekannte Kaufhaus des Westens (KaDeWe) dürfen in Berlin trotz Corona-Krise vorerst wieder auf ganzer Fläche öffnen. Das entschied das Verwaltungsgericht der Hauptstadt am Donnerstag, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.

Die Warenhäuser, die alle zur österreichischen Signa-Holding des Investors René Benko gehören, hatten einen Eilantrag gestellt, weil sie in der Corona-Krise zwar öffnen dürfen - aber nur einen Bruchteil ihrer Verkaufsfläche.

So will es eine Verordnung des Landes, die Geschäften abseits des Lebensmittelhandels eine Öffnung ermöglicht, solange die Fläche 800 Quadratmeter nicht überschreitet. Das KaDeWe, das eigenen Angaben zufolge über eine Verkaufsfläche von insgesamt rund 60 000 Quadratmetern verfügt, kritisierte vor Gericht die Vorgabe als «willkürlich und unverhältnismäßig».

Die Richter widersprachen dieser Sichtweise. Die 800-Quadratmeter-Beschränkung sei nicht willkürlich, weil ab dieser Größenordnung mit einem größeren Kundenstrom zu rechnen sei. Allerdings hatten die klagenden Kaufhäuser noch einen anderen Punkt kritisiert: Während sie den Großteil ihrer Einkaufsfläche schließen mussten, dürfen Shopping-Center in Berlin nahezu ihre gesamte Ladenfläche öffnen - obwohl diese ebenfalls die 800 Quadratmeter um ein Vielfaches überschreiten.

Der Grund: Die 800-Quadratmeter-Regel gilt in den Einkaufszentren für jedes einzelne Geschäft. Zwar gibt es auch dort Ketten, deren Filialen deutlich größer sind und die deshalb abriegeln müssen. Doch die Richter sahen keinen Grund für die unterschiedliche Regelung. «Malls und Kaufhäuser unterschieden sich nicht im Hinblick auf die Breite ihres Warensortiments und ihre Anziehungskraft auf Kunden, so dass eine unterschiedliche Behandlung nicht gerechtfertigt sei», teilte das Verwaltungsgericht mit.

Das KaDeWe begrüßte am Donnerstag die Entscheidung der Richter. «Wir planen, das KaDeWe in der kommenden Woche wieder auf seiner gesamten Fläche zu öffnen», teilten die Betreiber am Donnerstag mit.

Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) eingelegt werden. Das OVG hatte für Brandenburg die 800-Quadratmeter-Regelung am Vortag gebilligt und damit ähnliche Einwände anderer Kaufhäuser zurückgewiesen.

Bundesweit bleibt mit der Entscheidung allerdings der Flickenteppich an unterschiedlichen Regelungen bestehen. Galeria Karstadt Kaufhof hatte auch in Nordrhein-Westfalen einen Eilantrag eingereicht, war damit am Donnerstag vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster aber gescheitert. In Baden-Württemberg und Hamburg fällten die Gerichte ebenfalls Urteile - allerdings mit unterschiedlichem Ausgang. dpa