Die Mitte Dezember vor dem Landgericht Bad Kreuznach unterlegene Gegenseite legte mittlerweile Berufung ein, wie eine Sprecherin des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz auf Anfrage mitteilte.
Das Gericht wäre in dem Fall die nächste Instanz. Dehoga-Landesgeschäftsführerin Anna Roeren-Bergs sagte nach einer Mitteilung, man sehe einem Berufungsverfahren gelassen entgegen.
Das Landgericht hatte am 12. Dezember geurteilt, dass Beschlüsse der Dehoga-Delegiertenversammlung zur Amtszeit Haumanns rechtens waren.
Sie hätten zwar gegen die Satzung verstoßen, seien aber mit einer satzungsändernden Mehrheit von über zwei Dritteln erfolgt. Mit den Beschlüssen wurde 2018 die ohnehin schon bis 2021 laufende Amtszeit Haumanns um weitere acht Jahre bis 2029 verlängert.
Das Gericht wies mit dem Urteil eine Klage mehrerer Hoteliers oder Gastronomen ab, die nun den nächsten rechtlichen Schritt gehen. dpa