Lufthansa und Corona Einigung auf Rettungspaket

Zustimmen müssen aber noch der Lenkungsausschuss des staatlichen Wirtschaftsstabilisierungsfonds, die Gremien der Lufthansa sowie die EU-Kommission. Die Einigung sei «im Rahmen» des von der Bundesregierung vorgesehenen Rettungsplans, hieß es am Montag in Regierungskreisen.

Demnach liegt das Volumen der Hilfen bei neun Milliarden Euro. Der Bund will sich vorerst mit 20 Prozent direkt an der Lufthansa beteiligen. Dies läge unterhalb der Sperrminorität, mit der wichtige Entscheidungen blockiert werden könnten.

Bundesregierung und Lufthansa verhandeln seit Wochen über Staatshilfen für die Airline. Die Lufthansa war in der Corona-Krise schwer unter Druck geraten. Der Fluggesellschaft droht das Geld auszugehen. Das Virus mit den folgenden Reisebeschränkungen hatte den globalen Flugverkehr mit Ausnahme der Fracht nahezu zum Erliegen gebracht. Im Lufthansa-Konzern mit rund 138 000 Beschäftigten stehen Zehntausende Arbeitsplätze auf der Kippe.

Die Bundesregierung hatte in der Corona-Krise einen Wirtschaftsstabilisierungsfonds beschlossen, um sich darüber notfalls an wichtigen Unternehmen beteiligen zu können. Im Lenkungsausschuss sitzen unter anderem Vertreter von Ministerien wie dem Finanzministerium.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte am Mittwochabend gesagt, bei den Verhandlungen sei «in Kürze» mit einer Entscheidung zu rechnen. Die Regierung sei in «intensiven Gesprächen» mit dem Unternehmen und der EU-Kommission.

Die Lufthansa bestätigte in der Nacht zum Donnerstag in einer Pflichtmitteilung an die Börse, dass das Management aktuell «fortgeschrittene Gespräche» zur konkreten Ausgestaltung eines Stabilisierungspakets führe. Die Lufthansa setze die Gespräche mit dem Ziel fort, «zeitnah einen Abschluss» zu erreichen, um die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens nachhaltig zu sichern.

Zu klären waren in den vergangenen Tagen aber noch technische und rechtliche Fragen, wie es hieß. Bei dem Rettungsplan sind strenge EU-Vorgaben zu berücksichtigen - die EU-Kommission muss zustimmen. So darf eine Beteiligung nur vorübergehend sein, der Staat muss eine «Exit-Strategie» entwickeln. dpa