Nach eingehenden Überlegungen und Konsensfindung innerhalb des Gebiets legte die Wachau einen DAC-Verordnungsentwurf im Ministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus vor, der nun von der zuständigen Bundesministerin Elisabeth Köstinger unterschrieben wurde. Damit ist die geschützte Herkunftsbezeichnung „Wachau DAC“ die bereits fünfzehnte ihrer Art in Österreich.
„Mit der Wachau haben wir nun ein weiteres wichtiges Mitglied in der österreichischen DAC-Familie“, zeigt sich Chris Yorke, Geschäftsführer der Österreich Wein Marketing GmbH (ÖWM) erfreut. „Damit setzt Österreichs Weinwirtschaft den nächsten Schritt auf dem Weg des Herkunftsmarketings. Dieser bewährt sich nun bereits seit 17 Jahren und erfreut sich auch international großer Anerkennung.“
HERKUNFT ZUGESPITZT
Wachau DAC-Weine werden in drei Stufen unterteilt: Gebietswein, Ortswein, Riedenwein. Eine Besonderheit: Auf allen Ebenen verpflichten sich die Winzer zur Handlese.
Auf der Ebene der Gebietsweine bleibt die traditionelle Rebsortenvielfalt erhalten, denn zulässig sind 17 weiße und auch rote Rebsorten von Grünem Veltliner und Riesling über Muskateller und Sauvignon Blanc bis zu Pinot Noir und St. Laurent. Auch Gemischter Satz und Cuvées sind möglich. Diese Weine tragen den Namen des Gebiets in Verbindung mit „DAC“ auf dem Etikett. Die Trauben dürfen aus dem ganzen Weinbaugebiet Wachau stammen.
Ortsweine gewinnen in der heimischen Herkunftslandschaft generell an Bedeutung, auch die Wachau sieht in ihrer DAC-Verordnung 22 geschützte Ortsangaben vor. Die Anzahl der zugelassenen Rebsorten verdichtet sich dabei auf neun: Grüner Veltliner, Riesling, Weißburgunder, Grauburgunder, Chardonnay, Neuburger, Muskateller, Sauvignon Blanc und Traminer. Diese müssen reinsortig ausgebaut werden.
Die Spitze der Herkunftspyramide bilden die Riedenweine. Dafür erlaubt sind die renommiertesten Wachauer Rebsorten Grüner Veltliner und Riesling aus 157 definierten Lagen. Wachau DAC-Weine mit der Angabe einer Ried am Etikett dürfen in keiner Weise angereichert werden und – ebenso wie Ortsweine – keinen oder einen kaum merkbaren Holzton aufweisen.
Durch das lückenlose Herkunftskonzept profitiert der Konsument von mehr Transparenz und Herkunftswahrheit. „Es rückt die Herkunft vollends in den Mittelpunkt. Wachau DAC ist geographischer Herkunftsschutz bis in die kleinste Einheit: die Riede“, sagt DI Anton Bodenstein, Obmann des Regionalen Weinkomitees Wachau.
STEINFEDER, FEDERSPIEL UND SMARAGD BLEIBEN ERHALTEN
Bereits in den 1980er-Jahren etablierte der Gebietsschutzverband „Vinea Wachau“ die Stufen „Steinfeder“, „Federspiel“ und „Smaragd“, unterschieden nach dem natürlichen Alkoholgehalt der Weiß- und in seltenen Fällen auch Rosé-Weine seiner Mitglieder. Innerhalb des neuen DAC-Systems bleibt diese weithin bekannte und geschätzte Einteilung erhalten.
WAS BEDEUTET DAC?
Districtus Austriae Controllatus (DAC) ist eine gesetzliche Herkunftsbezeichnung für gebietstypische Qualitätsweine aus Österreich. Wenn also auf einem Weinetikett der Namen eines Weinbaugebiets in Kombination mit „DAC“ steht, hat man einen für das Gebiet typischen Qualitätswein vor sich, dessen Trauben ausschließlich im Gebiet geerntet wurden. Ein DAC-Wein darf nur aus den für dieses DAC-Gebiet festgelegten Rebsorten erzeugt werden und muss allen Vorgaben der vom jeweiligen Gebiet festgelegten Verordnung entsprechen. In Österreich gibt es derzeit 15 DAC-Weinbaugebiete. Weine, die den DAC-Anforderungen nicht entsprechen, tragen die Herkunft des jeweiligen Bundeslandes und sind Teil der Weinvielfalt auf dieser Herkunftsebene.
FACTS: WACHAU DAC
Stufen & zugelassene Rebsorten:
Gebietswein: Grüner Veltliner, Riesling, Weißburgunder, Grauburgunder, Chardonnay, Neuburger, Muskateller, Sauvignon Blanc, Traminer, Frühroter Veltliner, Müller-Thurgau, Muskat Ottonel, Roter Veltliner, Gemischter Satz, Pinot Noir, St. Laurent, Zweigelt oder Cuvées daraus
Ortswein: Grüner Veltliner, Riesling, Weißburgunder, Grauburgunder, Chardonnay, Neuburger, Muskateller, Sauvignon Blanc oder Traminer
Riedenwein: Grüner Veltliner, Riesling Klassifikationen „Steinfeder“, „Federspiel“ und „Smaragd“ bleiben erhalten.
Produktion & Geschmacksprofil:
Handlese verpflichtend auf allen Ebenen Ortswein: kein oder kaum merkbarer Holzeinsatz Riedenwein: Anreicherung verboten, kein oder kaum merkbarer Holzeinsatz
Gültigkeit
Die Regelung zu Wachau DAC ist ab dem Jahrgang 2020 verpflichtend, für Weine des Jahrgangs 2019 gibt es die Wahlmöglichkeit. Sie dürfen auch unter der Bezeichnung „Wachau“ unter Einhaltung der bis zum Inkrafttreten der DAC-Verordnung geltenden bezeichnungsrechtlichen Vorschriften in Verkehr gebracht werden.