Der «Original Ettaler Kloster Glühwein» aus Schwaben darf diesen Namen vorerst nicht mehr tragen. Dies hat das Landgericht München I am Dienstag entschieden. Die Etikettierung wecke eine falsche Vorstellung von der Herkunft der Produkte und bedeute damit eine Irreführung der Verbraucher, entschieden die Richter.
Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs hat die Weinkellerei Kunzmann verklagt, weil diese den Ettal-Glühwein verkauft hatte, obwohl sie das Getränk in Dasing im schwäbischen Landkreis Aichach-Friedberg selbst herstellt und abfüllt.
Das Kloster Ettal im oberbayerischen Landkreis Garmisch-Partenkirchen hat nur die Markenrechte an «Kloster Ettal» eingeräumt. Sonst hat das Kloster nichts mit dem Getränk zu tun.
Der «Original Ettaler Kloster Glühwein» wie auch der «Original Ettaler Kloster Heidelbeerglühwein» erweckten aber den Eindruck, als seien sie Produkte des Klosters Ettal, begründeten die Richter ihre Entscheidung. Denn auf den Etiketten sei nicht nur groß «Kloster Ettal» zu lesen, sondern auch das Wort «Original». Dieser Zusatz lasse den Konsumenten ebenfalls glauben, dass es sich um Glühwein aus dem Kloster handele. Tatsächlich aber würden sie in Dasing hergestellt und abgefüllt - wie es dem Etikett am Rücken der Flasche durchaus vermerkt war.
Beim Kloster hieß es dazu, die Weinkellerei stelle den Glühwein nach einer Rezeptur aus Ettal her, die aus der jahrealten Likörmanufaktur stamme.
Wenn der Glühwein in Dasing nicht mehr hergestellt werden darf, ist unklar, wie es mit dem Getränk für kalte Winterabende weitergeht. In Ettal selbst kann es nicht produziert werden. «Wir haben kaum Möglichkeiten zu expandieren, weil wir ein denkmalgeschütztes Gebäude haben», sagte ein Sprecher. Allerdings steht derzeit nicht die Hochsaison für den heißen Trunk bevor. «Wir haben genug Zeit bis zum nächsten Winter, uns etwas zu überlegen.» dpa