OVG bestätigt Urteile zu Weinfonds-Abgabe

Das Oberverwaltungsgericht in Koblenz hat erneut die Rechtmäßigkeit der Pflichtabgaben für den Deutschen Weinfonds und die Gebietsweinwerbungen bestätigt. Verwaltungsgerichte in Neustadt/Weinstraße und Mainz hatten die Klagen von Winzern gegen die Abgaben abgewiesen - das OVG bestätigte diese Entscheidungen nun.

Es lägen hinreichende Belege vor, dass die Fördermaßnahmen des Weinfonds geeignet und erfolgreich seien, führten die Richter unter anderem aus. (Urteil vom 8. Dezember - Az: 8 A 10282/10.OVG u.a.)

Die deutschen Weine seien im Vergleich zu Produkten aus anderen Weinbauländern weiterhin benachteiligt, befand das Gericht. Angesichts der kleinteiligen Betriebsstruktur der deutschen Weinwirtschaft sei auch nicht zu erwarten, dass die Winzer selbst oder freiwillige private Zusammenschlüsse eine ähnlich effektive Absatzförderung auf die Beine stellen könnten wie der Weinfonds.

Im September hatte das Gericht bereits im Fall eines Mosel-Winzers die Erhebung für rechtens erachtet. Die Vorsitzende der Gebietsweinwerbung Pfalzwein, Theresia Riedmaier, sieht laut einer Mitteilung durch die neuerlichen Entscheidungen die Weinwerbung gestärkt. dpa