Potsdam Musterklage gegen Potsdamer Bettensteuer

Die Potsdamer Hotelbetreiberin Gertrud Schmack (Hotel Bayrisches Haus) hat am Oberverwaltungsgericht Klage gegen die Potsdamer «Bettensteuer» eingereicht. «Dies ist als Musterklage zu verstehen. Sie wendet sich stellvertretend für die gesamte Potsdamer Hotellerie gegen die städtische Steuersatzung», sagte der Justiziar des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes Brandenburg (Dehoga), René Kienker, am Mittwoch.

Ab dem 1. Oktober müssen Hotels und Pensionen in der Landeshauptstadt fünf Prozent des Übernachtungspreises ohne Mehrwertsteuer an die Stadtkasse abführen. Die Stadt verspricht sich von der neuen Steuer 870 000 Euro an zusätzlichen Einnahmen im Jahr. Das Geld soll den öffentlichen Schulen zugutekommen.

«Für mich als Hotelier ist es eine Selbstverständlichkeit, dass ich gegen diese Steuer klage. Es kann nicht sein, dass eine einzelne Branche zum Stopfen offener Haushaltslöcher herangezogen wird und für die verfehlte Finanzpolitik der Stadt in den vergangenen Jahren gerade stehen soll», sagte Gertrud Schmack den Gourmetwelten. "Es freut mich, dass mir meine Kolleginnen und Kollegen in dieser Sache den Rücken stärken. Dafür möchte ich mich bedanken."

«Wir sind zuversichtlich, dass das OVG die Bettensteuer kippen wird», betonte Dehoga-Hauptgeschäftsführer Olaf Lücke und verwies auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgericht. Dieses hatte vor kurzem Bettensteuersatzungen der Städte Dortmund und Köln kassiert.

«Wir haben damit gerechnet, dass einzelne Hoteliers versuchen würden, gegen die Satzung vorzugehen. Wir gehen davon aus, dass unsere Satzung, die vom Finanz- und Innenministerium genehmigt wurde, rechtskonform ist», teilte eine Sprecherin der Stadt mit. GW/dpa