Prozess um die Marke Ballermann Saufen, Schlager, Sommersonne

Von Britta Schultejans

Vor dem Oberlandesgericht München - rund 1700 Kilometer von Mallorca entfernt - entscheidet sich möglicherweise die Zukunft der Marke "Ballermann". Die Betreiberin der früheren Diskothek "Nachtschwärmer" in Cham in der Oberpfalz wehrt sich dagegen, für eine "Ballermann"-Party Schadenersatz wegen Markenrechtsverletzung an ein Ehepaar aus Niedersachsen zu zahlen. Bei der Verhandlung am Donnerstag kam das Gericht nicht zu einer Entscheidung und vertagte das Urteil auf den 27. September.

Bislang haben Annette und André Engelhardt mit der Schnapsidee ihres Lebens gutes Geld verdient. Im Mallorca-Urlaub beschloss Engelhardt vor mehr als 20 Jahren, die Bezeichnung "Ballermann" als Marke zu schützen - und zwar bei ätherischen Ölen genauso wie bei elektrischer Christbaumbeleuchtung oder Signalbojen. Auch die Macher des Films "Ballermann 6" mit Tom Gerhardt mussten Lizenzgebühren zahlen. Die Liste im Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamtes scheint endlos und umfasst eben auch "Musikdarbietung, Volksbelustigungen" sowie "Betrieb einer Diskothek" - Steine des Anstoßes für das Münchner Verfahren.

"Ich habe damals 500 oder 700 Mark gezahlt", sagt André Engelhardt der Deutschen Presse-Agentur. Insgesamt 16 verschiedene "Ballermann"-Marken haben seine Frau und er inzwischen eintragen lassen. Sie betreiben die "Ballermann-Ranch" und veranstalten im großen Stil "Ballermann-Partys", andere dürften das aber nicht ohne weiteres - und werden darum regelmäßig vom Ehepaar Engelhardt verklagt. "Eine Marke muss man schützen." Rund 400 Prozesse habe er schon geführt, sagt Engelhardt - und alle gewonnen. Im Jahr 2000 entschied sogar der Bundesgerichtshof (BGH) zugunsten des Ehepaares Engelhardt.

Im Prozess in München, in dem es pauschal um 750 Euro und 1,50 Euro pro Partybesucher in Cham geht (das Gericht beziffert den Streitwert auf rund 3000 Euro) könnte die Sache Ende September unter Umständen anders ausgehen. "Das wollen wir uns noch einmal durch den Kopf gehen lassen", sagt der Vorsitzende Richter.

Denn die früheren Prozesse lägen alle schon einige Zeit zurück. Es sei möglich, dass der Begriff "Ballermann" seither schon so weit in den deutschen Sprachgebrauch eingezogen sei, dass es sich inzwischen um eine Beschreibung handle. Sollte das OLG anders entscheiden als alle Gerichte zuvor, so kündigt der Richter schon einmal an, werde die Kammer die Revision zum BGH zulassen.

Chris Karl, der Anwalt der ehemaligen Chamer Diskotheken-Betreiberin, gibt zu bedenken, dass der Begriff als Bezeichnung für ein "Gebiet an der Playa de Palma auf Mallorca, das durch eine Vielzahl von Bars, Strandcafés u.Ä. gekennzeichnet ist" auch seit geraumer Zeit im Duden steht. Aus seiner Sicht weckt eine "Ballermann"-Party keine Assoziationen an die Engelhardts, ihre Partys und ihre Ranch, sondern an "Alkoholkonsum aus Eimern mit Strohhalmen und deutschen Schlager, der eher simplere Themen hat", an "Saufen, Schlager und Sommersonne".

"Ein interessanter Fall", sagt der Rechtswissenschaftler Ansgar Ohly, Professor für Wettbewerbsrecht an der Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) in München. "Normalerweise ist klar: Wer Inhaber einer geschützten Marke ist, kann anderen die Benutzung für die geschützten Waren und Dienstleistungen verbieten und Schadenersatz verlangen, wenn sie es doch tun." Das sei hier ganz offensichtlich der Fall.

Eine Marke könne aber dann gelöscht werden, "wenn sie zur Gattungsbezeichnung wird". Die Gefahr bestehe bei bekannten Marken wie "Google" oder "Tempo". In Österreich habe Sony seine Marke "Walkman" deshalb verloren. "Aber das ist die Ausnahme."

Beim Deutschen Patent- und Markenamt läuft derzeit ein Antrag auf Eintragung der Marke "Oktoberfest", den die Stadt München eingereicht hat. Eine Entscheidung steht noch aus. Der Freistaat Bayern darf derweil nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs das Recht an der Marke "Neuschwanstein" behalten.

Der "Ballermann" ist übrigens nicht der einzige Coup der Engelhardts. Das Ehepaar hat kurz nach dem Tod von Prinzessin Diana auch verschiedene "Lady Di"-Schriftzüge und die Bezeichnung "Lady Di - Queen of Hearts" zur Marke gemacht. Die wurde aber inzwischen gelöscht. "Die Marke "Lady Di" war und ist leider negativ besetzt", sagt Engelhardt. "Nicht Schönheit, Stil und Eleganz der verstorbenen Prinzessin werden damit in Verbindung gebracht, sondern nur der tragische Tod und die unglückliche Ehe mit Prinz Charles. Eine negative Marke ist geschäftlich nicht verwertbar." dpa