Restaurant von TV-Köchin Maria Groß Bachstelze auf Hygiene-Liste

Auf der Seite der Stadt Erfurt heißt es: "Die Stadtverwaltung Erfurt veröffentlicht gemäß § 40 Abs. 1a Nr. 2 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) nicht unerhebliche oder wiederholt begangene Verstöße von Lebensmittelunternehmen gegen Vorschriften, die der Einhaltung hygienischer Anforderungen oder dem Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Gesundheitsgefährdung oder vor Täuschung dienen."

Weiterhin heißt es: "Eine weitere Voraussetzung ist, dass das zu erwartende Bußgeld über 350,00 Euro liegt." Und: "Ein hinreichend begründeter Verdacht reicht bereits aus."

Unter der Überschrift "Tabelle: Information der Öffentlichkeit (§ 40 Abs. 1 a Nr. 2 LFGB)" werden auf der Seite "Hygieneverstöße und Täuschungstatbestände beim Umgang mit Lebensmitteln" 2 Restaurants gelistet, darunter die Bachstelze - das Datum der Veröffentlichung ist der 12.12. 2018, das Datum der Feststellung ist 20.9. 2018.

Die Köchin wird in verschiedenen thüringischen Medien zitiert, dass sie per einstweiliger Anordnung gegen die Kommune vorgehen wolle. Die Veröffentlichung am 12. Dezember sei nur wenige Tage nachdem das Restaurant am 4. Dezember erneut kontrolliert wurde - und nach Aussage von Groß dann ohne Mängel - trotzdem eingestellt worden. Maria Groß wird zitiert, kein Bussgeld bekommen zu haben.

Das Portal der Stadt Erfurt schreibt unter dem Stichwort "Veröffentlichung": "Daher hat die Stadtverwaltung Erfurt die Veröffentlichungspraxis wieder aufgenommen. Veröffentlicht werden diese Verstöße unter Angabe des Lebensmittelunternehmers, des Sachverhaltes, der gegebenenfalls betroffenen Lebensmittel sowie des Datums der Feststellung der Verstöße." Und : "Die Veröffentlichung wird nach 6 Monaten von Amts wegen wieder entfernt."

Wie Medien fälschlicherweise berichten, handelt sich aber nicht um die berüchtigte Ekelliste (das wäre die Seite der "Lebenmittelwarnung"). Dazu schreibt die Stadt Erfurt: "Die Veröffentlichung dient vor allem der aktiven Information des Verbrauchers im Sinne behördlicher Transparenz und ausdrücklich nicht der Warnung vor den aufgeführten Produkten oder Betrieben. Öffentliche Warnungen vor gesundheitsgefährdenden oder irreführenden Erzeugnissen werden deutschlandweit auf dem Portal www.lebensmittelwarnung.de veröffentlicht."