Nicht alle Hotelsterne halten, was sie versprechen. Der Branchenverband Dehoga geht nach eigenen Angaben mittlerweile erfolgreich gegen Schummeleien bei der Klassifizierung vor. «Die Zahl der Verdachtsfälle ist inzwischen deutlich gesunken», sagte Markus Luthe, Geschäftsführer Dehoga Deutsche Hotelklassifizierung. Sorgen bereitet der Wildwuchs auf Online-Plattformen. Insbesondere Gespräche mit Google blieben Luthe zufolge ergebnislos.
Seit Herbst 2016 untersucht eine spezielle Software bis zu 25 000 Homepages deutscher Hotels regelmäßig auf unberechtigte Werbung mit Sternen. Bei einer Überprüfung im vergangenen Jahr wurden den Angaben zufolge auf 3,1 Prozent der Hotelseiten im Internet irreführende Angaben entdeckt. 2017 waren es 3,9 Prozent und im Jahr zuvor 5,5 Prozent gewesen. Insgesamt gab es im vergangenen Jahr 745 Verdachtsfälle (2017: 981 Fälle).
Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) vergibt Sterne nach einem umfangreichen Kriterienkatalog. Die Klassifizierung gilt jeweils für drei Jahre und soll Reisenden bei der Auswahl ihrer Unterkunft Orientierung bieten. Derzeit sind etwa 8300 Betriebe ausgezeichnet.
«Verbraucher haben sich an diese Kategorisierung gewöhnt. Die Sterne strahlen eine gewisse Seriosität aus», erläuterte Tourismusexperte Felix Methmann vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). «Andere Bewertungen, die nicht auf der Zertifizierung durch den Dehoga beruhen, sollten sich daher optisch deutlich unterscheiden.» Das gelte auch für Online-Plattformen.
«Bei eigenen Sterneklassifizierungen auf Online-Plattformen wird suggeriert, dass es sich um eine neutrale Instanz handelt, die Kriterien aufstellt und überprüft. Dies ist jedoch nicht der Fall. Für Verbraucher ist das hochgradig irreführend», argumentiert Methmann.
Sorgen bereitet unter anderem Google. «Dort, wo jeder als erstes hinschaut, darf kein Sternechaos herrschen», sagte Luthe. «Leider sind unsere diesbezüglichen Gespräche mit Google letztlich ergebnislos geblieben.» Luthe begrüßt daher die Klage der Wettbewerbszentrale gegen den US-Giganten vor dem Landgericht Berlin. Es sei richtig und wichtig, dass die Wettbewerbszentrale tätig werde und Klarheit fordere.(Az.: 101 O3/19)
Hintergrund ist nach Angaben der Wettbewerbszentrale eine Hotelkategorisierung mit Sternen auf der Google-Plattform My Business. Die Wettbewerbszentrale argumentiert, es würden Verbraucher und Konkurrenten in die Irre geführt und sogar die betreffenden Hotelbetreiber benachteiligt, die mit der genannten Sterne-Kategorie selbst gar nicht werben wollten. Google äußerte sich zunächst nicht auf Anfrage.
«Wir haben ein gültig anerkanntes System der Klassifizierung. Den Sternen, die viele Portale zuerkennen, liegen in aller Regel dagegen keine einsehbaren und nachvollziehbaren Kriterien zugrunde», argumentierte Luthe. Mit vielen Portalen sei man inzwischen aber in einem guten Austausch.
Auch im vergangenen Jahr landeten wieder Fälle von Sternemogeleien bei der Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs. Sie wurden vom Dehoga, Hotels oder Touristikunternehmen an die Bad Homburger Institution weitergeleitet, die in hartnäckigen Fällen vor Gericht zieht. dpa
Aktenzeichen der Klage der Wettbewerbszentrale: 101 O3/19