Tierschutz in der Schweiz Neue Hummer-Verordnung

Die schweizer Regierung hat neue Tierschutzmaßnahmen verkündet. Danach dürfen Panzerkrebse nicht mehr lebend in siedendes Wasser getaucht werden. Sie müssen vor dem Töten betäubt werden. Nach der deutschen Tierschutzverordnung dürfen Krebstiere, Schnecken und Muscheln in stark kochendem Wasser getötet werden.

"Es wäre für die Spitzengastronomie und ihre Gäste sehr bedauerlich, wenn Lieferengpässe entstünden, zumal die Umstellung sehr schnell erfolgt", schrieb die Geschäftsleitung von GastroSuisse auf Anfrage. "Je nach Ausmaß der nötigen Nachrüstung bei Technologie und Geräten - bei den Lieferanten bis in die Küchen - ist zudem zu befürchten, dass sich das Produkt zusätzlich verteuern könnte." GastroSuisse hat etwa 20 000 Mitglieder und vertritt rund 2500 Schweizer Hotels. dpa