Topf secret Klage gegen das Land Berlin

Mit einer Klage gegen das Land Berlin wollen die Initiatoren des Online-Portals «Topf secret» für mehr Transparenz bei Lebensmittelkontrollen sorgen. Hintergrund sei, dass bislang mehrere Berliner Bezirke auf Anfrage die Herausgabe der Ergebnisse ablehnten, dies halte man für rechtswidrig, erklärten die Verbraucherschützer von Foodwatch und der Transparenzinitiative Frag den Staat. Das Verfahren sei seit einigen Tagen anhängig, sagte ein Sprecher des Berliner Verwaltungsgerichts.

«Die Menschen haben das Recht zu erfahren, welche Lebensmittelbetriebe sauber sind und welche nicht», teilte Oliver Huizinga von Foodwatch mit und berief sich auf ein Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts. Man klage nun in einem Musterfall - «mit Signalwirkung für ganz Berlin».

In diesem Fall soll das Bezirksamt Spandau abgelehnt haben, Ergebnisse von Kontrollen in einem Supermarkt herauszugeben. Die Antragstellung sei als «missbräuchlich» bewertet worden, weil Kontrollberichte im Netz veröffentlicht werden könnten, hieß es. Daneben seien verfassungsrechtliche Bedenken geäußert worden.

Allein in Berlin stellten Verbraucher seit dem Start im Januar mehr als 3000 Anfragen bei «Topf secret», bundesweit sind es mehr als 37 000. «Die meisten Lebensmittelbehörden in Deutschland respektieren das Informationsrecht der Menschen und geben die Informationen heraus» erklärte Arne Semsrott, Projektleiter bei Frag den Staat. Neben Spandau habe auch Neukölln Auskünfte abgelehnt, weitere Bezirke entschieden bisher nicht über die Anträge der Bürger. Bislang sei aus Berlin «so gut wie keine einzige» Anfrage rechtskonform beantwortet.

Berlins Verbraucherschutzsenator Dirk Behrendt (Grüne) sagte am Donnerstag im Abgeordnetenhaus, der Standpunkt der Senatsverwaltung sei, dass diese Informationen den Bürgern «zu erteilen sind». Das sähen einzelne Bezirksämter anders und hätten sie dann auch selbst zu verantworten. Um mehr Transparenz in dem Bereich zu schaffen, werde zurzeit auf Landesebene ein Referentenentwurf erarbeitet, teilte ein Sprecher von Behrendt mit. «Die Bundesregierung hat hier bislang nichts geliefert.»

Auf «Topf secret» können Verbraucher Anfragen zu den Kontrollergebnissen von Betrieben wie Bäckereien, Restaurants und Imbissen stellen. Nach Meinung von Foodwatch und Frag den Staat haben Bürger durch das Verbraucherinformationsgesetz Anspruch darauf, Einzelergebnisse von Hygiene-Kontrollen zu erfahren. Auf dem Portal können Verbraucher auch die erfragten Berichte veröffentlichen.

Die Bürgeranfragen über das Portal beschäftigten schon mehrere Gerichte. Im Juni etwa hatte das Augsburger Verwaltungsgericht zwei Klagen von Restaurantbesitzern abgewiesen, die eine Herausgabe von Lebensmittelkontrollberichten an Bürger verhindern wollten. dpa