Tourismus in Berlin und Bayern Hotels und Gastronomen fordern Landeshilfen

Die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus trifft auch Hotels und Gastronomen in Berlin: Unter anderem durch die Absage der Reisemesse ITB entgehen vielen Unternehmen Einnahmen. Der Branchen-Landesverband Dehoga Berlin fordert deshalb kurzfristige Hilfen vom Land. Vorstellbar wäre zum Beispiel die Einrichtung eines Krisenfonds aus Mitteln der Übernachtungssteuer City Tax, erklärte Hauptgeschäftsführer Thomas Lengfelder am Mittwoch.

Denkbar seien auch Bürgschaften für Kredite an stark betroffene Betriebe sowie die Fristverlängerung oder -aussetzung für Steuervorauszahlungen. Anfang nächster Woche sei ein erneutes Treffen zwischen Berliner Wirtschafts- und Senatsvertretern geplant, um über Unterstützungsmöglichkeiten zu beraten.

Die Einnahmeeinbußen von Hotels und Restaurants wegen der ITB-Absage seien derzeit noch nicht zu beziffern, sagte Lengfelder: «Für unsere Branche führt diese Entscheidung zu großen wirtschaftlichen Verlusten, die heute in Gänze noch gar nicht abzusehen sind.» dpa

DEHOGA Bayern erwartet staatliche Unterstützung für geschädigte Betriebe

Das bayerische Gastgewerbe wird durch den Ausbruch des neuartigen Coronavirus massiv getroffen. „Nicht nur die Absage von Großveranstaltungen wie der Internationalen Handwerksmesse führt zu ausbleibenden Gästen sowie massenhaften Stornierungen“, berichtet Angela Inselkammer, Präsidentin des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA Bayern. Auch wenn sich der Schaden noch nicht seriös beziffern lässt, zeigen Rückmeldungen aus Betrieben, dass Hotelgesellschaften und Eventgastronomen Einbußen im hohen sechs- bis siebenstelligen Bereich zu verkraften haben. „Leere Betten bedeuten dabei immer auch leere Restaurants, was schnell zu dauerhaften Folgeschäden für den Tourismus, Bayerns zweitwichtigste Leitökonomie, führen kann“, führt Inselkammer aus, denn: „Der ohnehin stattfindende Prozess des Wirtshaussterbens wird aufgrund des Umsatzrückgangs erheblich beschleunigt werden und einmal geschlossene Betriebe werden ihre Türen für immer geschlossen haben.“
 
Aus diesem Grund fordert der DEHOGA Bayern ein umfassendes Maßnahmenpaket seitens der Bundes- und Landesregierung. Hierunter fällt zum Beispiel eine Änderung der Kurzarbeitergeldregelung, die bis zum Ende der Pandemie gelten muss, die eine 100-prozentige Erstattung der Sozialabgaben sowie den Verzicht auf die Drittelregelung beinhaltet und nicht erst ab Antragstellung gilt, sondern ab dem Zeitpunkt des Arbeitsausfalls. Inselkammer: „Der Fokus sollte auf unbürokratischen und für klein- und mittelständische Betriebe leicht umsetzbaren Maßnahmen liegen. Wir dürfen bei den politischen Entscheidungen nicht nur ´auf Sicht fahren´. Deswegen benötigen wir sowohl schnell wirkende, effektive Liquiditätshilfen und Fördermaßnahmen, als auch endlich den reduzierten Umsatzsteuersatz für Essen, unabhängig davon, wo gekauft, wie zubereitet und wie gegessen. Letztere Maßnahme ist unerlässlich, um das Gastgewerbe strukturell in die Lage zu versetzen, derartige Krisen durchstehen zu können.“