»Bereits ab dem Jahrgang 2012 werden wir mit der Umstellung beginnen«, kündigte der VDP-Bundesvorsitzende Steffen Christmann beim Pressegespräch in Wachenheim an. Bis 2015 - so die Vorstellung des Bundesvorstandes der Vereinigung Deutscher Prädikatsweingüter. Die »Ersten Lagen« sollen demnach in »Große Lagen« umbenannt werden, was vor allem für die restsüßen Weine der VDP-Weingüter von Mosel, Saar und Ruwer eine Rolle spielen wird.
Außerdem werden die VDP-Weingüter im Rheingau ihre Ersten Gewächse in Große Gewächse umbenennen. Sie verpflichten sich gleichzeitig, sich bei der Produktion von Großen Gewächsen an die gesetzlichen Trocken-Grenzen zu halten. Bisher können Erste Gewächse aus dem Rheingau bis zu 15 g Zucker/Liter enthalten.
Nicht betroffen von der Vereinbarung sind alle Nicht-VDP-Weingüter im Rheingau, die weiterhin Erste Gewächse nach den geltenden rechtlichen Vorschriften des Landes Hessen erzeugen können. In Hessen sind im Gegensatz zu allen anderen Bundesländern die Ersten Gewächse weinrechtlich geregelt und somit auch für Weingüter offen, die nicht dem Verband der führenden deutschen Weingüter angehören. Allerdings ist in keinen anderen Anbaugebiet der VDP so weit verbreitet wie im Rheingau. »Die VDP-Betriebe repräsentieren rund 70 Prozent der Rebfläche im Rheingau«, so Christmann.
Offen ist noch die Frage, was mit dem Logo der 1 mit Traube, das die »Erste Lage« kennzeichnet und derzeit die Flaschen der Ersten und Großen Gewächse ziert, passieren wird. Einerseits wird die 1 durch die Umbenennung in Große Lage unlogisch, andererseits hat sich bei Weinliebhabern dieses »Markenzeichen« als Symbol für Große Gewächse eingeprägt.
Außerdem hat man sich im VDP nun endgültig darauf geeinigt, künftig grundsätzlich keine trockenen Prädikatsweine mehr zu produzieren. Die Begriffe Kabinett, Spätlese und Auslese sind fortan ausschließlich restsüßen Weinen vorbehalten."
Hier dazu die Stellungnahme des VDP vom 19. Januar:
"Die Überlegungen des Bundesverbandes werden zunächst noch in den Regionen diskutiert und eventuell so wie vorgeschlagen oder auch mehr oder weniger angepasst am 25. Januar 2012 in der außerordentlichen Bundesmitgliederversammlung beschlossen."