Weinmarkt News aus der Weinbranche

 

Axel Hahn verlässt Badischen Winzerkeller

Axel Hahn verlängert seinen Vertrag als Vorstandsvorsitzender des Badischen Winzerkellers nicht. Damit verlasse der 58-Jährige den Genossenschaftsverbund Ende Mai 2016, schrieb die «Badische Zeitung» am Dienstag. Hahn ist seit Juni 2010 im Vorstand des Winzerkellers. Zuvor arbeitet er unter anderem bei den Firmen Gerolsteiner Mineralbrunnen und Coca-Cola Berlin. Die Badische Winzerkeller eG ist nach eigenen Angaben die größte Weinerzeugerkellerei Deutschlands. Sie produziert in etwa ein Viertel des badischen Weines. Insgesamt gehören dem Badischen Winzerkeller rund 6000 Winzerbetriebe an.

Rheinland-Pfalz sucht privaten Betreiber für Weinbaudomäne Trier

Das Land Rheinland-Pfalz sucht einen privaten Partner für die staatliche Weinbaudomäne Trier. Der Betrieb solle im Landeseigentum bleiben, aber verpachtet werden, teilte das Weinbauministerium am Montag in Mainz mit. «Wir wollen die Weinbaudomäne mit einem neuen Konzept so aufstellen, dass sie künftig unter privatwirtschaftlichen Bedingungen wirtschaftlich geführt werden kann», sagte Weinbaustaatssekretär Thomas Griese (Grüne). Mit dem neuen Konzept für die Weinbaudomäne in Trier-Avelsbach, die derzeit auf Ökoweinbau umgestellt wird, werde der Schuldenbremse im Land Rechnung getragen.

Die Domäne solle erhalten bleiben, um die Weinbau-Steillagen zu sichern, die dort das Landschaftsbild prägten. Laut Ministerium wird zunächst ein sogenanntes Interessenbekundungsverfahren ausgeschrieben. Den Mitarbeitern der Domäne werde der Verbleib im Betrieb oder alternativ die Beschäftigung in Landesdienststellen der Region angeboten. In Rheinland-Pfalz gibt es neben der Weinbaudomäne in Trier noch vier weitere Staatsweingüter: In Bernkastel-Kues, Bad Kreuznach, Oppenheim und Neustadt/Weinstraße. 

Weinbauministerium lässt Säuerung von Most und Wein aus 2015 zu

Die Winzer in Rheinland-Pfalz können auch den diesjährigen Weinjahrgang nachsäuern. Das Weinbauministerium ließ die Säuerung von Most und Wein für 2015 zu. Die Ausnahmeregelung trete zum 8. September in Kraft, teilte das Ministerium am Dienstag in Mainz mit. Die Landwirtschaftskammer hatte dies vorher gefordert, weil wegen der Trockenheit und der hohen Temperaturen in diesem Sommer teils mit sehr geringen Säurewerten gerechnet werden müsse. Deshalb sei die Erlaubnis zur Säuerung notwendig.

Die Weinbaubetriebe müssen diese Säuerung bei der Landwirtschaftskammer anmelden. Bereits beim Jahrgang 2014 halfen die Winzer in Rheinland-Pfalz nach, weil dem Wein Säure fehlte. Grundsätzlich ist die Säuerung von Wein nicht erlaubt. Nur bei außergewöhnlichen Witterungsbedingungen - wie im vergangenen und in diesem Jahr - ist es nach EU-Vorschriften möglich, sie ausnahmsweise zuzulassen. dpa