Wettbewerbszentrale Klage gegen Google wegen Hotelsternen

Anfang des Jahres hat die Wettbewerbszentrale Klage beim Landgericht Berlin gegen Google LLC mit Sitz in den USA eingereicht (Az. 101 O 3/19). Hintergrund sind sog. "Google My Business"-Anzeigen, in denen für verschiedene in Deutschland betriebene Hotels unter Angabe von Sterne-Klassifizierungen geworben wurde.

Den Usern wird suggeriert, das betreffende Hotel habe eine offizielle und anerkannte Hotelklassifizierung und entsprechende Prüfungen durchlaufen, wie andere Sterne-Hotels in Deutschland auch. Dies ist aber nicht der Fall. Die betreffenden Hotelbetreiber wiesen gegenüber der Wettbewerbszentrale - unabhängig voneinander - darauf hin, dass sie die Angabe der jeweils in den Google My Business Anzeigen genannten Sterne weder beauftragt noch sonst an anderer Stelle mit den angegebenen Sternen geworben hätten.

Die "falsche Sterne-Werbung" sei ohne ihr Zutun entstanden. Google erstellt im Bereich "My Business" offensichtlich mithilfe von Algorithmen eigene Hotelkategorisierungen mit entsprechenden Sternen. Die Verbraucher wiederum können nicht erkennen, dass die Hotelsterne in Google My Business von Google stammen und nach welchen Kriterien dies geschieht. Die Wettbewerbszentrale beanstandet gegenüber Google die Darstellung von Hotelbetrieben mit der Angabe "x-Sterne-Hotel" als irreführend, wenn eine aktuell gültige Zertifizierung nach Maßgabe der Deutschen Hotelklassifizierung für das jeweilige Hotel nicht gegeben ist.

"Aus Sicht der Wettbewerbszentrale werden mit derartigen Werbeaussagen sowohl Verbraucher in die Irre geführt als auch Wettbewerber benachteiligt und sogar die betreffenden Hotelbetreiber benachteiligt, die mit der genannten Sterne-Kategorie selbst gar nicht werben und werben wollen. Das geht also in vielerlei Hinsicht zu Lasten des fairen Wettbewerbs", lautet die Einschätzung von Reiner Münker, geschäftsführendes Präsidiumsmitglied der Wettbewerbszentrale.