Wildzelten, Feuer und Angeln in Deutschland Tipps für Outdoor-Trips

Von Steven Hille

Die Weiten Skandinaviens mit ihrer unberührten Natur locken viele Outdoor-Reisende in den hohen Norden. Dort gilt das Jedermannsrecht, Urlauber dürfen fast überall campen. In Deutschland sind die Gesetze strenger. Wer hierzulande mit Zelt, Gaskocher und Angelroute dem Alltag entfliehen möchte, muss sich an einige Regeln halten. Das fängt bereits beim Camping an.
Nicht überall ist zelten erlaubt. Das regeln die Landeswaldgesetze der einzelnen Bundesländer. "Grundsätzlich ist Wildcampen in Deutschland eher nicht gestattet", sagt Tilmann Schwenke vom Verein Naturfreunde Deutschland. Jedes Bundesland formuliert diese Regel ein bisschen anders.

In Schleswig-Holstein zum Beispiel ist zelten verboten. In Sachsen dagegen dürfe mit Erlaubnis des Besitzers im Wald gezeltet werden, sagt Schwenke, der hauptberuflich als Jurist arbeitet. Diese Regel gilt unter anderem auch in Bayern, Thüringen und Brandenburg. Die Genehmigung des Eigentümers zu bekommen - diesen also im ersten Schritt überhaupt ausfindig zu machen - ist kompliziert.

Einfacher ist es, eine Erlaubnis in einem der 102 deutschen Naturparks zu erhalten. "Im Naturpark Pfälzerwald und im Naturpark Hohes Venn in der Eifel darf mit Genehmigung auf ausgewiesenen Plätzen abseits der Wanderwege und Hütten gecampt werden", sagt Lea Schenkelberg, Referentin Naturschutz und Umweltpolitik beim Nabu. Auch in der Sächsischen Schweiz dürften Kletterer an gekennzeichneten Stellen im Freien übernachten. Naturnahe Campingplätze, Urlaub auf dem Bauernhof oder etwa die Bergsteigerdörfer des Alpenvereins können Alternativen zur Übernachtung in der Wildnis sein.

Warum sind die Regeln in Deutschland überhaupt so streng? Das liegt am Naturschutz. "Das Übernachten am Kletterfelsen hat schon etwas Romantisches", sagt Schwenke. "Doch dabei werden die Brutstätten des Falken und anderer Vögel gestört. Ist der Falke einmal vertrieben, kehrt er nicht mehr zu seinem Nest zurück."

Outdoor-Urlauber verscheuchen auch Tiere, wenn er im Wald nach Brennholz sucht und anschließend Feuer macht. Daher ist offenes Feuer ohne eine Genehmigung meist verboten. "Im Wald und im Abstand von weniger als 100 Metern zum Wald braucht es eine Erlaubnis", bestätigt Hubertus Wörner, der im Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten arbeitet. Die Genehmigung muss im zuständigen Amt beantragt werden. Ein Feuer muss generell ständig beaufsichtigt werden, und es darf keine Brandgefahr entstehen. Vorsicht ist auch beim Rauchen geboten. "In Bayern gilt vom 1. März bis 31. Oktober im Wald ein generelles Rauchverbot", sagt Wörner.

Die Frage ist auch, wofür es überhaupt ein Lagerfeuer sein muss. Gegen Kälte helfen dickere Kleidung oder ein wärmerer Schlafsack. Fürs Zubereiten warmer Speisen eignet sich ein Gaskocher. Nur für die Lagerfeuerromantik gibt es keine Alternative.
Bei einem offenen Feuer müssten natürliche Reste verfeuert werden: "Plastikmüll oder behandeltes Holz dürfen nicht verbrannt werden", sagt Schenkelberg. Beim Verlassen der Feuerstelle sollten Camper besonders vorsichtig sein und gründlich prüfen, ob wirklich alles gelöscht ist.

Weniger Einschränkungen haben Naturreisende, die sich an den Früchten des Waldes bedienen wollen. "Pilze, Früchte, Nüsse oder Kräuter dürfen für den eigenen Gebrauch in einem ortsüblichen Umfang gesammelt werden", sagt Wörner.
Geschützte Arten dürfen Wanderer nicht pflücken oder ernten. "Beispielsweise stehen viele Orchideen, Arnika und Enzian unter Naturschutz", betont Nabu-Expertin Schenkelberg. Auf den Teller sollte nur kommen, was man unter Garantie sicher bestimmen kann.

Angler brauchen eine meist kostenpflichtige Erlaubnis. Die bekommen sie beim Fischereiberechtigten. Das ist in vielen Fällen der Eigentümer des Gewässers. "Als Mitglied in einem Fischereiverein erhält man diesen Erlaubnisschein meist für die Vereinsgewässer", sagt Wörner. In gewerblichen Angelteichen reicht dies aus. In der Natur brauchen Angler zusätzlich einen Fischereischein, der nach bestandener Prüfung ausgestellt wird.

In einigen Bundesländern gibt es zudem Urlaubsfischereischeine. Sie gelten für eine bestimmte Zeit und werden ohne Prüfung ausgestellt. In Thüringen zum Beispiel liegt die Gültigkeitsdauer bei drei Monaten, in Schleswig-Holstein bei 28 aufeinander folgenden Tagen. Auf der Ostsee gibt es kommerzielle Angelkutter. Dort kann ohne Angelerlaubnis und Fischereischein geangelt werden, wenn der Betreiber die Aufsicht übernimmt. Solche Optionen sind für Menschen interessant, die ausschließlich im Urlaub angeln wollen.

Um einen Outdoor-Trip in Deutschland gesetzeskonform und ohne schlechtes Gewissen genießen zu können, ist also etwas Recherche vor der Reise notwendig - besonders, wenn der Urlauber durch mehrere Bundesländer reist. Wer die gesetzlichen Regeln missachtet, für den wird es schnell teuer. Bis zu 5000 Euro Bußgeld kostet illegales Feuermachen - im Zweifel lieber ein warmes Hotelzimmer buchen. dpa