Winzer dürfen nicht für bekömmlichen Wein werben

Winzer dürfen nicht für «bekömmlichen» Wein werben. Nach einem EU-Urteil sind Werbeslogans wie «sanfte Säure», «Edition Mild» oder «bekömmlich» für Wein verboten. Dies sei eine gesundheitsbezogene Angabe, die auf den geringen Säuregehalt und die leichtere Verdauung hinweise, aber die Gefahren beim Trinken von Alkohol verschweige, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg (Rechtssache C-544/10. Zum Schutz der Verbraucher dürften Hersteller weder auf dem Etikett noch in der Werbung solche Begriffe verwenden.

Damit verboten die Richter die Werbung der Winzergenossenschaft Deutsches Weintor aus der Pfalz. Weintor vermarktet seine Weine der Rebsorten Dornfelder und Grauer/Weißer Burgunder mit dem Wort «bekömmlich». Die Halsschleife der Weinflaschen trägt den Aufdruck «Edition Mild bekömmlich». Auf dem Etikett heißt es: «Zum milden Genuss wird er durch Anwendung unseres besonderen () Schonverfahrens zur biologischen Säurereduzierung.»

Die Behörden in Rheinland-Pfalz hatten dies beanstandet und bekamen nun vor Gericht Recht. Das EU-Recht verbietet grundsätzlich für Getränke mit mehr als 1,2 Prozent Alkohol - also auch für Wein - jede Angabe, die eine Verbesserung des Gesundheitszustands suggeriert. Damit will der Gesetzgeber die Verbraucher vor übermäßigem Alkoholkonsum schützen.

Das Deutsche Weininstitut in Mainz geht davon aus, dass nach dem Urteil ähnliche Begriffe ebenfalls aus der Werbung verschwinden werden. «Es war vermutlich der Versuch der Winzergenossenschaft, hier die Grenzen auszutesten und Rechtssicherheit zu schaffen», sagte der Sprecher des Deutschen Weininstituts in Mainz, Ernst Büscher, der Nachrichtenagentur dpa. «Bei Begriffen mit ähnlicher Tonalität könnte man sich nun denken, dass sie ebenfalls verboten sind.» Jedoch sei die deutsche Sprache mit ihren Interpretationsspielräumen schwierig: «Im Grunde geht es um Einzelfallentscheidungen.»

In dem Prozess hatte Deutsches Weintor argumentiert, dass das Wort «bekömmlich» keinen Gesundheitsbezug habe, sondern nur das allgemeine Wohlbefinden betreffe. Die Luxemburger Richter sahen das anders: Hersteller dürften nicht nur vorübergehende Auswirkungen des Weintrinkens beschreiben, sondern müssten die Folgen bei wiederholtem und langfristigem Konsum auf den körperlichen Zustand beachten.

«Verschwiegen wird, dass ungeachtet der guten Verdaulichkeit die mit dem Konsum alkoholischer Getränken zusammenhängenden Gefahren keineswegs beseitigt oder auch nur begrenzt werden», schrieben die Richter in der Urteilsbegründung. Das «absolute Verbot» solcher Angaben auf dem Weinetikett und in der Werbung sei daher nötig. dpa