Streik in Griechenland

Die Schuldenkrise in Griechenland bereitet auch vielen Urlaubern Sorgen. Am Dienstag haben die griechischen Gewerkschaften aus Protest gegen das Sparprogramm der Regierung einen 48-stündigen Streik begonnen.

Seit Dienstagmorgen wurden Busse und Straßenbahnen in Athen bestreikt. Hafenarbeiter behinderten das Auslaufen der Fähren in Piräus. Fluglotsen wollen die Arbeit vorübergehend ebenfalls niederlegen. Hotels und Restaurants hatten dagegen geöffnet. Bisher hat nach Angaben des Deutschen Reiseverbands (DRV) in Berlin kaum ein Urlauber seine gebuchte Reise nach Griechenland umgebucht oder storniert.

Wie gefährlich sind die Unruhen für Urlauber?

Das Auswärtige Amt warnt, dass Urlauber in größeren Städten mit Streiks und Demonstrationen rechnen müssen. Besonders Reisende nach Athen und in Thessaloniki sollten einen weiten Bogen um Demonstrationen machen. In Athen, Thessaloniki und Piräus treiben laut dem Außenamt besonders in öffentlichen Verkehrsmitteln und auf belebten Plätzen vermehrt Taschendiebe ihr Unwesen. Die meisten Urlauber seien von den Unruhen aber nicht betroffen, erklärt der DRV. Nur rund ein Prozent habe für den Sommer eine Städtereise gebucht, die meisten machen auf den Inseln oder dem Peloponnes Urlaub. Und dort sei die Lage ruhig.

Mit welchen Einschränkungen müssen Urlauber rechnen?

Von Streiks und Demonstrationen seien vor allem Städtereisende betroffen, sagt DRV-Sprecherin Zeuch. Museen könnten geschlossen, der öffentliche Nahverkehr lahmgelegt sein. Pauschalurlauber, die direkt auf ihre Insel fliegen, bekämen von den Protesten dagegen wenig mit.

Welche Ansprüche haben Urlauber, wenn Flüge ausfallen?

Sollten die Mitarbeiter der griechischen Flughäfen streiken und deshalb Flüge ausfallen, erhalten Urlauber keinen Schadenersatz. Denn dabei handle es sich um höhere Gewalt, erklärt Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg in Potsdam. Pauschalurlauber könnten aber den Reisepreis mindern, wenn die Reise erst Stunden oder gar Tage später angetreten werden kann. Individualtouristen erhalten nach Wahl den Flugpreis zurück oder lassen sich auf einen anderen Flug umbuchen.

Falls der Hinflug ersatzlos ausfällt, dürfen Pauschalurlauber auch auf ein anderes Urlaubsziel umbuchen, oder sie erhalten ihr Geld zurück. Sie müssen sich auch keine Sorgen machen, wenn der geplante Flug nach Hause wegen eines Streiks ausfällt. «Der Veranstalter ist immer in der Pflicht, den Urlauber nach Hause zu bringen», sagt Fischer-Volk. Falls die Wartezeit auf den nächsten Flug sich über mehrere Tage hinzieht, müsse der Urlauber das Hotel allerdings selbst bezahlen.

Der Individualreisende dagegen muss sich selbst kümmern. Er kann laut der Reiserechtlerin entweder den Preis des ausgefallenen Flugs von der Airline zurückfordern und sich selbst die Heimreise organisieren. Oder er fordert eine Ersatzbeförderung. Dann müsse die Fluggesellschaft die Kosten für Hotel und Verpflegung bis zum nächsten Flug übernehmen.

Was ist, wenn die Fähre ausfällt?

Individualtouristen erhalten bei einem Streik den Preis des Fährtickets zurück - und haben ansonsten Pech gehabt. Wenn sie deshalb zum Beispiel den Rückflug verpassen oder nicht rechtzeitig zum gebuchten Hotel kommen, bleiben sie auf ihren Kosten sitzen, wie Fischer-Volk erklärt.

Bei Ausflügen im Rahmen einer Pauschalreise komme es darauf an, «wie prägend diese für die Reise sind». Wenn zum Beispiel bei einem Städtetrip ein Ausflug zur Akropolis ausfällt, sei der Mangel hoch zu bewerten. «Denn viele fahren ja gerade deshalb nach Griechenland», sagt Fischer-Volk. Die Urlauber könnten in diesem Fall den Reisepreis stärker mindern, als wenn ein kleiner Landausflug entfällt. dpa