Hotel Maritim Berlin Urteil im Glatteis-Prozess

Die Zivilkammer 10 des Landgerichts hat heute ein Urteil in dem Prozess eines Geschäftsmannes verkündet, der im Wege der Teilklage zunächst 10.000 Euro Schmerzensgeld vom Hotel Maritim in Berlin aufgrund eines behaupteten Glatteis-Unfalls gefordert hatte.

Das Gericht hat die Klage abgewiesen und der Widerklage der Beklagten in Form der sogenannten negativen Feststellungsklage stattgegeben. Dem Kläger stehe weder Schmerzensgeld in der geforderten Höhe noch Schadensersatz wegen entgangenen Gewinns in Höhe von 1,8 Millionen Euro aus dem Unfallgeschehen noch sonstiger Schadensersatz zu.

Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme habe sich die Kammer nicht davon überzeugen können, dass der Kläger in einem Bereich auf dem Bürgersteig gestürzt sei, für den die Beklagte verkehrssicherungspflichtig gewesen sei. Aus den Vorschriften des Berliner Straßenreinigungsgesetzes ergebe sich, dass der Bürgersteig nicht in voller Breite von Schnee geräumt bzw. bei Eisglätte mit abstumpfenden Mitteln gestreut werden müsse.

Nach Vernehmung der benannten Zeugen – dem Rettungssanitäter, der die Erstbehandlung durchgeführt hatte, dem Geschäftspartner des Klägers, der in dem Hotel gewartet hatte, und einer Angestellten von der Rezeption – und der persönlichen Anhörung des Klägers sei nicht mit der hinreichenden Sicherheit festgestellt worden, dass sich der Unfall auf der zu streuenden Bürgersteigmitte ereignet habe. Infolgedessen komme es auf die weiteren streitigen Umstände, insbesondere den Umfang der erlittenen körperlichen Schäden und die Höhe der weiteren vorprozessual geltend gemachten Schäden, nicht an.

Gegen das Urteil des Landgerichts Berlin kann Berufung beim Kammergericht eingelegt werden.